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Kanton Solothurn: Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

  • 02.09.2022

Im Kanton Solothurn ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) gesunken. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn deshalb das seit dem 20. Juli 2022 gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben.

Gemäss der neusten Beurteilung durch die entsprechenden Fachstellen ist die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe «erheblich» gesunken. Der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn hat deshalb heute Freitag, 2. September 2022, das seit dem 20. Juli 2022 gültige, absolute Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 ist damit widerrufen. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab. Der Widerruf tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nachfolgend der genaue Wortlaut der Verfügung:


WIDERRUF ALLGEMEINVERFÜGUNG

Widerruf des absoluten Feuerverbots im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie des grundsätzlichen Feuerwerksverbots auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn hebt das absolute Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit auf. Er erlässt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i.V.m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4) folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Das absolute Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern wird per
    2. September 2022, 14.00 Uhr, aufgehoben.
  2. Das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet wird per
    2. September 2022, 14.00 Uhr, aufgehoben.
  3. Die Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 wird widerrufen.


Solothurn, 2. September 2022                                              POLIZEI KANTON SOLOTHURN
Thomas Zuber, Kommandant


Im Umgang mit Feuer ist weiterhin Vorsicht geboten
Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Die zuständigen Ämter geben in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen ab:

  • Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen
  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.

Die zuständigen Ämter bedanken sich bei der Solothurner Bevölkerung für ihr bislang vorbildliches Verhalten. Das bis heute gültige Feuer- und Feuerwerksverbot zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt wurde mit ganz wenigen Ausnahmen eingehalten. Zu nennenswerten Vorkommnissen ist es nicht gekommen.

Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:

Telefon: 062 311 94 62
E-Mail: kav@vd.so.ch
kav.so.ch