Frau Berger, haben Sie sich vom Entscheid des Regierungsrats bereits erholt? Berger: (lacht) Warum meinen Sie? Am 23. März hat der Regierungsrat in einer Notverordnung einen Fonds geäufnet, der Überbrückungshilfe an Selbstständigerwerbende während der Corona-Pandemie auszahlen soll. Ihr Oberamt wurde von einem Moment auf den anderen mit der Koordination von 10 Millionen Franken Soforthilfe beauftragt. Berger: Das stimmt. Das Amt für soziale Sicherheit hatte uns aber bereits am Freitag davor mitgeteilt, dass der Regierungsrat die Auszahlung von Soforthilfen an Selbstständigerwerbende plant. Über das Wochenende sind dann das interne System sowie die nötigen Abläufe aufgesetzt worden. Am Montag, als der Regierungsrat seinen Beschluss an der Pressekonferenz öffentlich machte, stand die ganze Infrastruktur bereit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Departement des Innern, dem Amt für soziale Sicherheit und den Oberämtern hat hervorragend funktioniert. Warum übernehmen die Oberämter den Vollzug und nicht direkt das Amt für soziale Sicherheit? Berger: Die Oberämter sind in ihren Regionen gut verankert. Ausserdem haben sie bereits im Tagesgeschäft mit ähnlichen Aufgaben zu tun. Für die Gutsprache einer Überbrückungshilfe werden auch die Steuerdaten der Antragstellenden überprüft; die rund 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die momentan an der Abwicklung der Gesuche arbeiten, kannten sich bereits vorher gut mit dem System aus und konnten so am Montag direkt die ersten Gesuche abwickeln. Wer sind die Gesuchstellenden? Berger: Das ist ein ganz grosses Spektrum. Coiffeusen, Taxifahrer, aber auch Nähmaschinenmechaniker oder Glaserinnen. Die Liste könnte ich noch lange weiterführen. Viele Selbstständigerwerbende mit engem Kundenkontakt können im Moment ihre Arbeit nicht verrichten. Für sie ist diese unbürokratische Soforthilfe von 2'000 Franken jetzt von grosser Bedeutung. Die Antragstellenden müssen ein Formular ausfüllen. Wie unbürokratisch ist diese Soforthilfe wirklich? Berger: Ja, aber das Formular dient nur dazu, damit wir wissen, ob der Gesuchstellende im Kanton wohnt und sein Geschäft hier betreibt. Auf dem Formular werden die ganz wichtigen Daten verlangt: Wohn- und Geschäftsort, Kontaktdaten, Auszahlungskonto und die Zustimmung, dass die Steuerdaten überprüft werden dürfen. Das Formular kann online unter >https://corona.so.ch/ueberbrueckungshilfe/ ausgefüllt werden. Anschliessend wird der Antrag auf die Kriterien hin überprüft, die der Regierungsrat festgelegt hat: mindestens 20'000 Jahresverdienst mit dem Geschäft und keine relevanten Bargeldmittel auf der Bank. Der beste Beweis dafür, wie unbürokratisch der Ablauf funktioniert, ist, dass die ersten Selbstständigerwerbenden die Überbrückungshilfe bereits zwei Tage nach dem Regierungsratsbeschluss auf dem Konto hatten. Wie viele Gesuche sind bis heute eingegangen? Berger: Seit dem 23. März sind 1'114 Gesuche eingegangen. Davon wurden bereits 360 ausbezahlt, 393 sind in Arbeit. Wir gehen nicht davon aus, dass uns die Arbeit in den nächsten Tagen ausgehen wird. |