Wird der Newsletter nicht korrekt angezeigt? Lesen Sie ihn auf unserer Webseite .
Newsletter Standortförderung
April 2020

Guten Tag ###USER_name###

Das Coronavirus trifft die Wirtschaft mit voller Wucht. Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbstständigerwerbende sind in diesen Zeiten sehr stark gefordert. Ich kann Ihnen versichern, Bund und Kanton sind sich der schwierigen Situation sehr bewusst. Mit verschiedenen Massnahmen stützen wir die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Kanton nach Möglichkeiten. Unser oberstes Ziel ist, Arbeitsplätze zu erhalten und Selbstständigerwerbende aufzufangen. Ich persönlich bin sehr erleichtert, dass der Bundesrat heute, nach langem Warten, Massnahmen für die indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden ergriffen hat. Damit hat er eine wesentliche Lücke geschlossen.

Ebenfalls erfreut habe ich die Lockerungsstrategie des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Es ist wichtig, dass die Wirtschaft langsam wieder Fahrt aufnimmt – natürlich nur unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensvorschriften.

Ich bin überzeugt davon, dass Wirtschaft, Gesellschaft und Politik auch diese schwierige Situation gemeinsam meistern. Ich wünsche Ihnen allen viel Durchhaltewillen und Kraft für die bevorstehenden Herausforderungen und bedanke mich für Ihr Engagement zugunsten des Standortes Kanton Solothurn!

Frau Landammann
Brigit Wyss

Themen

Unterstützungsmassnahmen

Bund und Kanton haben zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket erarbeitet. Zu den Massnahmen gehören:

  • Ausweitung Kurzarbeit
  • Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende
    Eine Entschädigung erhalten neu auch Selbständigerwerbende, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben.
  • Überbrückungshilfe für Selbstständigerwerbende
  • Überbrückungskredite
  • Zahlungserleichterungen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge)
  • Soforthilfe für Kitas und Horte
  • Soforthilfen und Ausfällentschädigungen im Bereich Kultur und Sport

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Massnahmen sind auf unserer Website zu finden.

Diverse Wirtschafts- und Branchenverbände unterstützen und beraten ihre Mitglieder. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem Branchenverband zu erkundigen.

Ausweitung Kurzarbeit

Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Ausnahmesituation hat der Bundesrat die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. Auf unserer Website finden Sie jeweils die aktuellen Bestimmungen und Weisungen.

Zahlen aus dem Kanton Solothurn

  • Bearbeitete Kurzarbeitsgesuche: 4508 (47'410 betroffene Arbeitnehmer)
  • Bearbeitete Abrechnungsanträge: 1025
  • Gesamtvolumen bereits erfolgter Auszahlungen: 8,7 Mio. Franken

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit setzt alles daran, die Anträge und Abrechnungen möglichst rasch zu bearbeiten. Nach Eingang des Antrags erfolgt die Auszahlung derzeit, sofern die Unterlagen vollständig und korrekt sind, innerhalb von drei Arbeitstagen.

Verlängerung der Kurzarbeitsgesuche

Die maximale Bewilligungsdauer wurde von drei auf sechs Monate erhöht. Die Anträge, die für maximal 3 Monate bewilligt wurden, werden durch die Kantonale Amtsstelle automatisch erneuert und auf gesamthaft 6 Monate verlängert. Die betroffenen Arbeitgeber erhalten bis Ende April eine aktualisierte Verfügung. Bitte reichen Sie jetzt kein Verlängerungsgesuch ein. Ein Verlängerungesuch ist erst wieder einzureichen, wenn die Kurzarbeit länger als 6 Monate dauert. In diesem Fall gilt dann wieder eine Voranmeldefrist von 10 Tagen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Arbeitgeber in Industrie, Gewerbe und Handel sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten. Sie finden dazu die Checkliste "Prävention von COVID-19" des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) auf unserer Website.

Schrittweise Lockerung

Der Bundesrat lockert ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Die Betriebe, die öffnen dürfen, müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bund legt die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Schutzkonzepte fest. Die Branchen- oder Berufsverbände sind angehalten, nach Möglichkeiten branchenbezogene Grobkonzepte zu erarbeiten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem Verband oder beim SECO zu erkundigen. Wir werden auf unserer Website zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Dialog Wirtschaft

Im «Dialog Wirtschaft» setzen sich Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss, Sozialpartner und Wirtschaftsverbände gemeinsam für den Solothurner Wirtschafts– und Arbeitsstandort ein. Der Austausch mit den Interessenvertretern ist für Brigit Wyss sowie das Amt für Wirtschaft und Arbeit ein wichtiges Austauschgefäss, das bereits am 18. März 2020 ins Leben gerufen wurde.

Ein regelmässiger Besuch unserer Website lohnt sich. Wir bieten wichtige Informationen und Dokumente, aktuelle Immobilienprojekte sowie News rund um den Wirtschaftsstandort Kanton Solothurn.