Wird der Newsletter nicht korrekt angezeigt? Lesen Sie ihn auf unserer
Webseite
.
DDInside
Nr. 11 - August 2020
Liebe Leserinnen und Leser
Obwohl wir das Thema alle längst satt haben, prägt das Coronavirus leider weiterhin unseren Alltag und unsere Arbeit, gerade auch im DdI. In diesem Newsletter geht es unter anderem um die Corona-Massnahmen im Justizvollzug.
Probleme und Herausforderungen lassen sich nicht ignorieren, wegdiskutieren oder gar wegwünschen. Wir müssen sie angehen. Dabei ist es unwichtig, ob unser Beitrag spektakulär ist und Lob einheimst.
Wichtig ist, dass wir ein Teil der Lösung sind. In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön an alle, die tagtäglich ihren Beitrag leisten.
Alle aktuellen Informationen aus allen Departementen finden Sie zusammengefasst auf corona.so.ch.
Ab 3. September 2020: Maskenpflicht in Einkaufsläden und -zentren
Ab Donnerstag, 3. September 2020 gilt im Kanton Solothurn eine Maskenpflicht in Einkaufsläden und -zentren. Die Regierung reagiert damit auf die steigenden Infektionszahlen, die im Kanton Solothurn wie in der ganzen Schweiz ungebrochen steigen. Durch die neue Massnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus verhindert und das Contact Tracing entlastet werden.
Konkret ist in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einkaufsläden und -zentren das Tragen einer Gesichtsmaske für sämtliche Personen obligatorisch. Ausgenommen sind Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag sowie Personen, die aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Dabei ist ein Arztzeugnis zwingend.
Erfolgreiche Ausbildung und Lehrabschlüsse bei jugendlichen Asylsuchenden
Seit Frühling 2016 bietet die ORS Service AG im Auftrag des Kantons Solothurn ein Coaching für unbegleitete, minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich (MNA) an. Der Fokus liegt dabei auf der raschen Integration der Kinder und Jugendlichen. Stand heute befinden sich 70 MNA im Coaching.
Bereits mitten in der Ausbildung angekommen sind 30 MNA. Sie absolvieren unter anderem eine Lehre als Schreiner/-in, Haustechniker/-in, Autolackierer/-in, Detailhandelsassisten/-in, Informatiker/-in oder Coiffeur/Coiffeuse.
Einige haben auch den Weg direkt in den Arbeitsmarkt gefunden, andere besuchen verschiedene Integrationsprogramme. Sechs MNA sind noch einen Schritt weiter – sie haben diesen Sommer ihre Lehre erfolgreich bestanden.
Zunahme der Häuslichen Gewalt während der Corona Pandemie?
Eine signifikante Zunahme der Meldungen von Häuslicher Gewalt sind seit den Massnahmen des Bundesrates nicht festgestellt worden. Die Beratungsstelle Opferhilfe und das Frauenhaus AG/SO bieten u.a. Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, den notwendigen Schutz und opferhilferechtliche Beratung. Die Opferberatungsstelle hat zum Vorjahr einen leichten Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt verzeichnet.
Das DDI erachtet die Sensibilisierung der Bevölkerung zu Häuslicher Gewalt, sowohl im Alltag als auch in der besonderen Lage, als wichtig.
So wurde während des Lockdowns ein Inserat im Anzeiger aufgeschaltet, welches über verschiedene Gesprächs- und Unterstützungsangebote informiert hat, wie z.B. der Elternnotruf, die Dargebotene Hand, die Beratung und Hilfe der Pro Juventute, das Frauenhaus, die Beratungsstelle Opferhilfe, die Beratungsstelle Gewalt und weitere im Bereich Schulden, Sucht, psychische Gesundheit.
Diese Angebote sind auch auf der corona.so.ch ersichtlich.
Quarantäne für Reiserückkehrer
Wer in die Schweiz einreist und sich zuvor innerhalb von 14 Tagen in einem besonders von COVID-19 betroffenen Gebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Die Liste der Staaten oder Gebiete wird auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit regelmässig aktualisiert.
Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise zu melden. Im Kanton Solothurn steht für die Meldung dieses Online-Meldeformularzur Verfügung.
Wie die ganze Schweiz verzeichnet auch der Kanton Solothurn wieder steigende Infektionszahlen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Bevölkerung die allgemeinen Hygiene- und Distanzregeln weiterhin konsequent umsetzt. Nur so ist ein wirksamer Schutz gegen die Ausbreitung des Virus gewährleistet.
"Zum Glück hatten wir hier bis jetzt keinen bestätigten Fall" - Interview mit Hans Porter (53), Leiter Untersuchungsgefängnis Olten
Was macht das Untersuchungsgefängnis Olten?
Das Untersuchungsgefängnis (UG) Olten ist eine von drei Justizvollzugseinrichtungen im Kanton Solothurn. Die beiden Untersuchungsgefängnisse sind unter anderem für den Vollzug der Untersuchungs-Haft, von kurzen Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen und Polizeigewahrsam, verantwortlich.
Der Alltag ist sowohl von zahlreichen Ein- und Austritten sowie dem Aufenthalt von gefangenen Personen in ihrer Vielfalt geprägt. Untersuchungsgefängnisse sind somit lebendige und flexible Institutionen, in welchen kein Tag wie der andere ist.
Welchen Einfluss hatte die Corona-Pandemie auf Ihren Alltag?
Das höchste Gut ist und bleibt die Gesundheit der Mitarbeitenden, Insassen und von Dritten. Als Sofortmassnahme wurde der Fokus auf die Beschränkung von Bewegungen und Begegnungen in die und in der Anstalt gelegt. Sehr schnell wurde in beispielloser Zusammenarbeit sämtlicher involvierter Stellen eine Videokonferenzlösung installiert.
So konnten und können Einvernahmen, Anwaltsgespräche, Seelsorger-Visiten und zum Teil Besuche durchgeführt werden; trotz den erschwerten Bedingungen.
Was hat sich bei Eintritten von gefangenen Personen aufgrund der Corona-Pandemie geändert?
Alle Mitarbeitenden sind im Umgang mit neuen Insassen noch sensibler. In den Eintrittsgesprächen hat das Thema Gesundheit an Bedeutung gewonnen. Die Mitarbeitenden stellen gezielt Fragen betreffend Symptomen, etwa Fieber, Husten, Schnupfen. Auch mögliche Aufenthalte und Begegnungen mit infizierten Personen werden erfragt. Die Verhaftung an sich ist schon sehr einschneidend, innerhalb kurzer Zeit ist die gefangene Person fremdbestimmt.
Erschwerend kommt aktuell noch eine 10-tägige Quarantäne hinzu. Das bedeutet, dass die gefangene Person während diesen 10 Tagen zu keinen anderen Insassen physischen Kontakt haben darf. Die einzigen Bezugspersonen sind in dieser Zeit die Betreuenden. Im Umgang mit den Insassen braucht es deshalb sehr viel Empathie, Geduld, aber auch eine klare Linie.
Was bedeutet die Quarantäne der Insassen für das Betreuungspersonal?
Interne Verschiebungen erfolgen nur wenn unbedingt nötig und nur unter strenger Einhaltung der Schutzmassnahmen. Im Spazierhof beispielsweise werden die Inhaftierten allein geführt, nachdem sie die Hände gewaschen, desinfiziert und die Schutzmaske aufgesetzt haben.
Wie schützen Sie sich selbst?
Wir halten, wann immer möglich, die Abstands- und Hygienevorschriften ein. Aktuell besteht überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht. Ab diesem Donnerstag besteht generell eine Maskenpflicht in den kantonalen Justizvollzugseinrichtungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Deshalb verlangt die aktuelle Situation den Mitarbeitenden auch nach Feierabend Disziplin ab, etwa bei der Entscheidung, wie und wo die Freizeitgestaltung stattfinden kann. Klar ist aber auch, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt.
Wie gehen Sie damit um, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sich infiziert hat?
Zum Glück hatten wir im UG Olten bisher nur Verdachtsfälle und keinen bestätigten Covid-Fall. Bei einem positiven Testresultat müssten wir die letzten 10 Tage am Arbeitsplatz nachvollziehen. Mit wem hatte die betroffene Person ihren Dienst verrichtet? Mit welchen Insassen hatte sie Kontakt? Für alle Involvierten müsste dann die Quarantäne angeordnet werden.
Wie stellen Sie fest, welche Personen in Quarantäne müssen?
Um die Ansteckung zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern achten wir unter anderem auf möglichst gleichbleibende Zusammensetzungen in der Schichtarbeit. Auch sind die Prozesse so definiert, dass Kontakt zu Insassen und Dritten weitestgehend nachverfolgt werden können. Im Zweifelsfall erfolgt eine grosszügigere Quarantäne.
Sind bei den aktuellen Infektionszahlen Besuche wieder erlaubt?
Ja, das Besuchsverbot wurde am 9. Juni 2020 aufgehoben. Besuche sind wieder eingeschränkt möglich. Das bedeutet, dass private Besuche per Video oder mit einer Trennscheibe stattfinden können.
Was machen Sie, wenn eine gefangene Person infiziert ist?
Zum Glück hatten wir auch diesen Fall bisher nicht. Zeigen sich Symptome, gibt eine Person an, erkrankt zu sein oder liegt sogar schon ein positives Resultat vor, muss die gefangene Person von der Quarantäne in die Isolation verlegt werden. Liegt noch kein Test vor, wird ein solcher durchgeführt. In der Isolation wird der Gesundheitszustand überwacht, unter Einhaltung des Eigenschutzes und zum Schutze der übrigen Insassen.
Je nach Krankheitsverlauf kann die Isolation bis zur völligen Genesung ins Spital verlegt werden. Als genesen gilt eine Person nach mindestens zehn Tage Isolation und wenn sie 48h ohne Symptome ist.
Was bedeutet die Isolation für die Gefangenen und Mitarbeitenden?
Die Isolation ist sehr einschneidend. Für die Gefangenen bedeutet sie nebst der Erkrankung selbst eine weitere Belastung, welche nach Möglichkeit durch das Betreuungs- und Gesundheitspersonal aufgefangen wird.
Können Sie mit solchen Situationen überhaupt umgehen?
Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass wir bereit sind und mit der schwierigen Situation umgehen können. Isolationsmassnahmen sind uns beispielsweise von Tuberkulose- oder Norovirus-Verdachtsfällen bekannt.
Entscheidend bleibt in dieser besonderen Situation der Einsatz jeder und jedes einzelnen. Ich bin dem ganzen Team im UG Olten sehr dankbar für seinen unermüdlichen Einsatz und den tollen Job, den es jeden Tag leistet. Ich bin sehr stolz, ein Teil von diesem tollen Team zu sein!
Kritik? Lob? Anregungen?
Der DDI-Newsletter soll informativ und lesenswert sein. Damit wir das erreichen können, sind wir auf Rückmeldungen angewiesen. Was gefällt, was weniger? Welche Themen sollen in den nächsten DDI-Newsletter - und gibt es spannende Geschichten, die einen grösseren Platz verdient hätten?
Alle Ihre Anregungen und Feedbacks können Sie an Simon Muster (Redaktionelle Verantwortung) senden.
Möchten Sie diesen Newsletter abbestellen, so klicken Sie bitte hier:
Abonnement kündigen.