Was macht das Untersuchungsgefängnis Olten? Das Untersuchungsgefängnis (UG) Olten ist eine von drei Justizvollzugseinrichtungen im Kanton Solothurn. Die beiden Untersuchungsgefängnisse sind unter anderem für den Vollzug der Untersuchungs-Haft, von kurzen Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen und Polizeigewahrsam, verantwortlich. Der Alltag ist sowohl von zahlreichen Ein- und Austritten sowie dem Aufenthalt von gefangenen Personen in ihrer Vielfalt geprägt. Untersuchungsgefängnisse sind somit lebendige und flexible Institutionen, in welchen kein Tag wie der andere ist. Welchen Einfluss hatte die Corona-Pandemie auf Ihren Alltag? Das höchste Gut ist und bleibt die Gesundheit der Mitarbeitenden, Insassen und von Dritten. Als Sofortmassnahme wurde der Fokus auf die Beschränkung von Bewegungen und Begegnungen in die und in der Anstalt gelegt. Sehr schnell wurde in beispielloser Zusammenarbeit sämtlicher involvierter Stellen eine Videokonferenzlösung installiert. So konnten und können Einvernahmen, Anwaltsgespräche, Seelsorger-Visiten und zum Teil Besuche durchgeführt werden; trotz den erschwerten Bedingungen. Was hat sich bei Eintritten von gefangenen Personen aufgrund der Corona-Pandemie geändert? Alle Mitarbeitenden sind im Umgang mit neuen Insassen noch sensibler. In den Eintrittsgesprächen hat das Thema Gesundheit an Bedeutung gewonnen. Die Mitarbeitenden stellen gezielt Fragen betreffend Symptomen, etwa Fieber, Husten, Schnupfen. Auch mögliche Aufenthalte und Begegnungen mit infizierten Personen werden erfragt. Die Verhaftung an sich ist schon sehr einschneidend, innerhalb kurzer Zeit ist die gefangene Person fremdbestimmt. Erschwerend kommt aktuell noch eine 10-tägige Quarantäne hinzu. Das bedeutet, dass die gefangene Person während diesen 10 Tagen zu keinen anderen Insassen physischen Kontakt haben darf. Die einzigen Bezugspersonen sind in dieser Zeit die Betreuenden. Im Umgang mit den Insassen braucht es deshalb sehr viel Empathie, Geduld, aber auch eine klare Linie. Was bedeutet die Quarantäne der Insassen für das Betreuungspersonal? Interne Verschiebungen erfolgen nur wenn unbedingt nötig und nur unter strenger Einhaltung der Schutzmassnahmen. Im Spazierhof beispielsweise werden die Inhaftierten allein geführt, nachdem sie die Hände gewaschen, desinfiziert und die Schutzmaske aufgesetzt haben. Wie schützen Sie sich selbst? Wir halten, wann immer möglich, die Abstands- und Hygienevorschriften ein. Aktuell besteht überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht. Ab diesem Donnerstag besteht generell eine Maskenpflicht in den kantonalen Justizvollzugseinrichtungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Deshalb verlangt die aktuelle Situation den Mitarbeitenden auch nach Feierabend Disziplin ab, etwa bei der Entscheidung, wie und wo die Freizeitgestaltung stattfinden kann. Klar ist aber auch, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt. Wie gehen Sie damit um, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sich infiziert hat? Zum Glück hatten wir im UG Olten bisher nur Verdachtsfälle und keinen bestätigten Covid-Fall. Bei einem positiven Testresultat müssten wir die letzten 10 Tage am Arbeitsplatz nachvollziehen. Mit wem hatte die betroffene Person ihren Dienst verrichtet? Mit welchen Insassen hatte sie Kontakt? Für alle Involvierten müsste dann die Quarantäne angeordnet werden. Wie stellen Sie fest, welche Personen in Quarantäne müssen? Um die Ansteckung zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern achten wir unter anderem auf möglichst gleichbleibende Zusammensetzungen in der Schichtarbeit. Auch sind die Prozesse so definiert, dass Kontakt zu Insassen und Dritten weitestgehend nachverfolgt werden können. Im Zweifelsfall erfolgt eine grosszügigere Quarantäne. Sind bei den aktuellen Infektionszahlen Besuche wieder erlaubt? Ja, das Besuchsverbot wurde am 9. Juni 2020 aufgehoben. Besuche sind wieder eingeschränkt möglich. Das bedeutet, dass private Besuche per Video oder mit einer Trennscheibe stattfinden können. Was machen Sie, wenn eine gefangene Person infiziert ist? Zum Glück hatten wir auch diesen Fall bisher nicht. Zeigen sich Symptome, gibt eine Person an, erkrankt zu sein oder liegt sogar schon ein positives Resultat vor, muss die gefangene Person von der Quarantäne in die Isolation verlegt werden. Liegt noch kein Test vor, wird ein solcher durchgeführt. In der Isolation wird der Gesundheitszustand überwacht, unter Einhaltung des Eigenschutzes und zum Schutze der übrigen Insassen. Je nach Krankheitsverlauf kann die Isolation bis zur völligen Genesung ins Spital verlegt werden. Als genesen gilt eine Person nach mindestens zehn Tage Isolation und wenn sie 48h ohne Symptome ist. Was bedeutet die Isolation für die Gefangenen und Mitarbeitenden? Die Isolation ist sehr einschneidend. Für die Gefangenen bedeutet sie nebst der Erkrankung selbst eine weitere Belastung, welche nach Möglichkeit durch das Betreuungs- und Gesundheitspersonal aufgefangen wird. Können Sie mit solchen Situationen überhaupt umgehen? Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass wir bereit sind und mit der schwierigen Situation umgehen können. Isolationsmassnahmen sind uns beispielsweise von Tuberkulose- oder Norovirus-Verdachtsfällen bekannt. Entscheidend bleibt in dieser besonderen Situation der Einsatz jeder und jedes einzelnen. Ich bin dem ganzen Team im UG Olten sehr dankbar für seinen unermüdlichen Einsatz und den tollen Job, den es jeden Tag leistet. Ich bin sehr stolz, ein Teil von diesem tollen Team zu sein! |