Was genau ist die Aufgabe des Justizvollzugs? Die Aufgaben des kantonalen Justizvollzugs sind sehr vielfältig: Wir vollziehen primär gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen, strafrechtliche stationäre und ambulante therapeutische Massnahmen und ausländerrechtliche Freiheitssanktionen. Weiter sind wir für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft zur Sicherung laufender Strafverfahren oder für den Vollzug und die Überprüfung der in diesem Zusammenhang angeordneten Ersatzmassnahmen zuständig. Hinzu kommt der Präventionsauftrag im Rahmen der Beratungsstelle Gewalt. Zum Amt für Justizvollzug (AJUV) gehören zum einen die beiden Untersuchungsgefängnisse Solothurn und Olten und die auf den geschlossenen Massnahmen- und den besonderen Strafvollzug spezialisierte Justizvollzugsanstalt Solothurn sowie der für sämtliche drei Anstalten zuständige Gesundheitsdienst. Zum anderen besteht das Amt aus dem Straf- und Massnahmenvollzug, also den Fallführern oder auch einweisende Behörde genannt, und der Bewährungshilfe. Was genau macht das Amt für Justizvollzug? Rund 200 Mitarbeitende in zahlreichen Berufsgruppen organisieren, führen und begleiten den Vollzugsprozess in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit. Von der Inhaftierung bis zur endgültigen Entlassung und teilweise sogar noch darüber hinaus. Je nach Deliktschwere und Komplexität des Falles kann es sein, dass die Vollzugsbehörden einen Straftäter mehrere Jahrzehnte begleiten. Der Wiedereingliederungsauftrag und die öffentliche Sicherheit stehen im Vordergrund. Immerhin werden 99 Prozent der Straftäter dereinst einmal entlassen und könnten – wie es so schön heisst – schon morgen Ihr Nachbar sein. Wie muss ich mir den Vollzugsalltag vorstellen? Dynamisch, abwechslungsreich und herausfordernd. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele: Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten im Untersuchungsgefängnis, wo Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit Personen eingewiesen werden. Häufig liegen Ihnen über diese Personen nur wenige Angaben vor; meist sind diese mit der Inhaftierung nicht einverstanden. Oder Sie sind Fallverantwortliche/r im Straf- und Massnahmenvollzug und planen, entscheiden und organisieren nach Analyse der Gerichtsakten die geeigneten Vollzugseinrichtungen und Vollzugsschritte. Sie haben den Vollzugsverlauf im Dialog mit allen involvierten Partnern ständig im Blick und sind bereit, auf negative Veränderungen zeitnah und adäquat zu reagieren. Oder Sie sind Mitarbeiter/in der Bewährungshilfe und bereiten mit den Straftätern das Leben in Freiheit vor beziehungsweise unterstützen sie aufmerksam für jede Veränderung mit Rat und Tat. In den vergangenen Monaten war in den Medien viel von ‘Massnahmen im Justizvollzug’ und der sogenannten ‘kleinen Verwahrung‘ die Rede. Was bedeutet das konkret? In den Medien waren in letzter Zeit häufig therapeutische stationäre Massnahmen ein Thema. Diese werden angeordnet, wenn das Gericht aufgrund eines Gutachtens überzeugt ist, dass eine psychische Störung, eine Suchtmittelabhängigkeit oder eine Entwicklungsstörung in entscheidendem Zusammenhang mit dem Delikt stand. Kann mit gezielter Behandlung Rückfallprävention geleistet werden und sind die Straftäter therapeutisch erreichbar und gewillt, sich auf den therapeutischen Prozess einzulassen, tritt der Vollzug der Freiheitsstrafe hinter die Massnahme zurück. Die stationären Massnahmen zur Behandlung einer psychischen Störung können maximal für fünf Jahre angeordnet werden. Das Gericht kann diese Massnahme aber auf Antrag der Vollzugsbehörden um weitere fünf Jahre verlängern. Aufgrund der unbestimmten Gesamtdauer bzw. der Verlängerbarkeit der stationären therapeutischen Massnahme wird diese in den Medien und von Rechtsvertretern auch kleine Verwahrung genannt. Dabei wird aber verkannt, dass die Fortsetzung dieser Massnahme auch im Sinne des Straftäters sein muss. Dies im Unterschied zu sichernden Massnahmen wie namentlich die Verwahrung. Diese wird ausgesprochen, wenn die öffentliche Sicherheit nur noch durch den fortdauernden Freiheitsentzug gewährleistet werden kann. Das bedeutet, dass der Straftäter unter Umständen noch lange nachdem er die ihm ursprünglich auferlegte Strafe verbüsst hat, hinter Gittern bleibt, weil seine psychische Störung nicht behandelt werden kann oder die Gesamtumstände die erneute Begehung von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten vermuten lassen. Was sind die aktuellen politischen Geschäfte, die im Amt für Justizvollzug anstehen? Nebst dem Globalbudget 2020 – 2022, mit welchem schwergewichtig der Ausbau der Sicherheit in den Anstalten allgemein und der Ausbau der Gesundheitsversorgung bzw. die Verbesserung der Haftbedingungen in den Untersuchungsgefängnissen angestrebt wird, sind wir unter anderem daran, das kantonale Justizvollzugsgesetz anzupassen. Mehr Informationen zur Vernehmlassung zu den Änderungen im Gesetz über den Justizvollzug finden Sie >hier: |