Praxisänderung bei Ausübung der Funktion als Revisionsstelle und gleichzeitig als Domizilhalter
Eine Revisionsstelle darf nicht ins Handelsregister eingetragen werden, wenn Umstände vorliegen, die den Anschein der Abhängigkeit gemäss Art. 728 OR bei einer ordentlichen bzw. Art. 729 OR bei der eingeschränkten Revision erwecken (Art. 61 Abs. 3 HRegV). Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) hat die Praxis zur Unabhängigkeit der Revisionsstelle in dem Sinne angepasst, dass dieses eine gleichzeitige Ausübung der Funktionen "Revisionsstelle" und "Domizilhalter" durch eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft nicht mehr zulässt. Die gleichzeitige Ausübung beider Funktionen stellen einen Anschein der Abhängigkeit erweckenden Umstand dar, welcher im Handelsregister nicht eintragungsfähig ist. Ein Domizilhalter darf somit nicht gleichzeitig als Revisionsstelle fungieren, umgekehrt darf eine Revisionsstelle nicht gleichzeitig Domizilhalter sein.
Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)
Der Schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27.10.2021 die Geltungsdauer für die Zulässigkeit zur Durchführung von virtuellen Generalversammlungen bis zum Inkrafttreten des neuen Aktienrechts, längstens aber bis zum 31.12.2023 verlängert. Somit können Generalversammlungen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften, Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Vereinsversammlungen von Vereinen weiterhin in elektronischer Form oder auf schriftlichem Weg wie auch mittels Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden (Art. 27 und 29 Abs. 5 COVID-19-Verordnung 3).
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen für Eintragungen ins Handelsregister gegen Ende des Jahres sprunghaft ansteigt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dringende Geschäfte, welche unbedingt noch in diesem Jahr ins Handelsregister des Kantons Solothurn eingetragen werden müssen, so früh wie möglich, jedoch bis spätestens am 14. Dezember 2021 mit allen erforderlichen Belegen einzureichen (die Anmeldungen und Belege müssen eintragungsfähig sein). Später eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten in chronologischer Reihenfolge raschmöglichst bearbeitet. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
Hinweis: Die Büros der kantonalen Verwaltung bleiben vom 24. Dezember 2021 nachmittags bis und mit 02. Januar 2022 geschlossen.
Freundliche Grüsse, bleiben Sie gesund!
Handelsregisteramt des Kantons Solothurn
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