Gewaltprävention Kanton Solothurn - Umfangreiches Massnahmenpaket und weitere Schritte beschlossen
Solothurn, 25. Oktober 2007- Der Regierungsrat hat das von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erarbeitete Leitbild und Konzept zur Gewaltprävention zur Kenntnis genommen und ein umfangreiches Massnahmenpaket zur Gewaltprävention beschlossen. Es basiert auf drei zentralen Stossrichtungen der Gewaltprävention: Zukunftsperspektiven eröffnen; Zusammenarbeit fördern und Zivilcourage stärken. Er bewilligte 1.2 Mio. Franken für vier Jahre, um weitere Schritte einzuleiten. Inhaltlich sollen hauptsächlich erste Projekte ausgewählt und realisiert werden, die sich an Eltern und Kinder (Familie) richten, im Vorschulalter und Kindergarten angeboten werden, rechtzeitig soziale Risikogruppen und gefährdete Kinder erfassen und in öffentlichen Räumen für ein gewaltarmes Klima sorgen.
Bereits 2006 lag dem Regierungsrat ein Grundlagenbericht zu "Gewalt-Jugendgewalt" vor. Im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen wurde der Fokus auf die Entwicklung interventionistischer polizeilicher Massnahmen gelegt: Polizeipräsenz an neuralgischen Orten verstärken; den öffentlichen Raum besser kontrollieren und überwachen (Video-Ueberwachung, Vermummungsverbot) und eine Jugendpolizei aufbauen.
Im Schulbereich wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um bei schwierigen Verhaltenssituationen disziplinarische Massnahmen treffen zu können (Time-out, gemeinnützige Arbeit, Schulausschluss, Bussen).
Nun liegt das von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erarbeitete Leitbild und Konzept zur Gewaltprävention vor. Es lässt sich von folgenden Stossrichtungen leiten: Gewaltprävention ist als Teil der Sozialprävention zu verstehen und mit Gesundheitsförderung und Kriminalprävention zu verknüpfen. Mit Präventionsmassnahmen muss früh begonnen werden. Dabei sind die Massnahmen abzustimmen auf Lebensalter, Lebensphasen und Lebenswelten (Familie, Schule, Arbeit, Freizeit, sozialer Nahraum und öffentlichr Raum). Insbesondere sind sozial schwächere und weniger integrierte Bevölkerungsgruppen anzusprechen. Die solothurnische Gewaltprävention basiert dabei auf den drei Z: Zukunftsperspektiven eröffnen; Zusammenarbeit fördern, Zivilcourage stärken.
Zukunftsperspektiven eröffnen
Zukunftsperspektiven werden eröffnet, wenn die Handlungskompetenz des Einzelnen entwickelt und seine Konfliktfähigkeit gestärkt wird. Dazu ist die Gesundheitsförderung auszubauen, sind die Erziehungskompetenzen von Eltern zu fördern und die Kinder kindswohlgerecht zu betreuen. Wichtig sind familienergänzende Strukturen, Tagesschulstrukturen und Tagesschulen und der Wille, dass Eltern, Kinder und Jugendliche an der Schule partizipieren. Ein wesentlicher Grund für die Perspektivenlosigkeit gerade junger Menschen ist die Jugendarbeitslosigkeit. Sie ist daher aktiv zu bekämpfen und deren Auswirkungen sind zu mindern. Auch Quartierentwicklung in "sozialen Risikoquartieren" sorgt für besseren Kontakt unter den Nachbarn und kann Konflikte abbauen. Neben der sozialen ist öffentliche Sicherheit zu steigern und das subjektives Sicherheitsgefühl zu erhöhen (Kriminalprävention). Der freie Zugang zu Gewaltdarstellungen in den Medien ist zu reduzieren und zu erschweren (Internet, Handy, TV, Zappen, Videos, Gamen). Gerade in Zusammenhang mit dem Zusammenleben von schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen sind alle Formen sozialer Ausgrenzung zu bekämpfen und die Integration zu fördern. Im Vordergrund steht die Forderung, Deutsch zu lernen und Integrationskurse zu besuchen.
Zusammenarbeit fördern
Die Zusammenarbeit kann gefördert werden, in dem kontinuierlich ein Netzwerk gegen die Gewalt aufgebaut wird: Gemeinsam handeln - mehr erreichen.
Zivilcourage stärken
Ein weiterer Schlüssel zur Gewaltprävention ist das Bekenntnis, dass Gewalt nicht resignativ zur Kenntnis genommen oder gar toleriert wird. Persönliches und soziales Engagement ist zu stärken: Hinschauen statt Wegschauen. Gewalt ist in allen Lebensbereichen zu ächten. Mit einer Charta gegen Gewalt sollen möglichst viele Personen öffentlich zeigen, dass nicht nur Gewalt, sondern vor allem Gewaltverzicht Namen und Gesicht trägt. Zivilcourage heisst jedoch nicht zuviel Courage. Einschreiten kann darin bestehen, auf eine drohende Gefahr bewusst aufmerksam zu machen, die Polizei zu alarmieren (Telefon 112 oder 117) oder sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.
Massnahmen
Die eingesetzte Arbeitsgruppe schlug aus einem Katalog von über 50 Einzelmassnahmen 25 Projekte vor, die weiter zu verfolgen seien. Der Regierungsrat beauftragte die jeweiligen Departemente, die Umsetzung der vorgeschlagenen Mass-nahmen deren finanziellen Auswirkungen im Einzelfall zu prüfen. Entsprechend dem Konkretisierungsgrad, den Kostenfolgen und den verfügbaren finan-ziel-len Mittel sowie den personellen Ressourcen sind dabei die empfohlenen Massnahmen schrittweise auszulösen oder entsprechende Vorlagen zuhanden des Regierungsrates auszuarbeiten oder in die Legislaturplanung 2009-2013 einzubringen.
Bestimmte Projekte sollen jedoch sofort umgesetzt werden. Aus dem Massnahmenplan sollen hauptsächlich Projekte ausgewählt und realisiert werden, die sich an Eltern und Kinder (Familie) richten, im Vorschulalter und Kindergarten angeboten werden, rechtzeitig soziale Risikogruppen und gefährdete Kinder erfassen und in öffentlichen Räumen, bzw. Schulhausplätzen, für ein gewaltarmes Klima sorgen.
Die eingeleitete Kampagne Gewaltverzicht soll weitergeführt werden, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und zur öffentlichen Auseinandersetzung beizutragen.
Zur Finanzierung dieser Schwerpunkte werden aus dem Lotteriefonds für vier Jahre je 300'000 Franken, oder insgesamt 1.2 Mio. Franken bereitgestellt.