KANTONSRAT: UMBAWIKO: Ja zur räumlichen Zusammenlegung der Staats- und Polizeigarage

Solothurn, 1. Oktober 2007 - Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmte einstimmig dem Kauf der Liegenschaft an der Werkhofstrasse 15 in Solothurn und deren Umbau für die räumliche Zusammenlegung der Staats- und der Polizeigarage zu. Ferner sagte sie ja zur Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung, sowie des Wald- und Landwirtschaftsgesetzes als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Ebenfalls stimmte die Kommission dem neuen Globalbudget "Führungsunterstützung Volkswirtschaftsdepartement und Stiftungsaufsicht" für die Jahre 2008 bis 2010 in der Höhe von rund 4,6 Mio. Franken zu.

Ja zum Kauf der Liegenschaft Werkhofstrasse 15 in Solothurn
Seit 1970 ist der Staat in der Liegenschaft Werkhofstrasse 15 in Solothurn eingemietet. Das Gebäude wird heute von der Staatsgarage (UG und EG, ca. 800 m2 Hauptnutzfläche) und der Bewährungshilfe (1. OG, ca. 250 m2 Hauptnutzfläche) genutzt. Die jetzigen Eigentümer der Liegenschaft haben kein Interesse mehr an einem Weiterbestehen des Mietverhältnisses und wollen die Liegenschaft verkaufen. Aufgrund dieser Ausgangslage bestand die Gefahr einer Kündigung, was schwerwiegende betriebliche und finanzielle Nachteile für den Kanton gehabt hätte. Daher hat sich der Regierungsrat nach vorgängiger intensiver Prüfung entschlossen, die Liegenschaft für die zweckmässige räumliche Zusammenlegung der Staats- und Polizeigarage zu erwerben. Damit können sinnvolle Synergien genutzt werden, was den Kaufpreis von Fr. 900'000.-- und die zusätzlichen betrieblichen Investitionen von maximal Fr. 400'000.-- rechtfertigen. Die UMBAWIKO stimmte unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Walter Schürch (SP, Grenchen) dem insgesamt notwendigen Verpflichtungskredit von 1,3 Mio. Franken einstimmig zu.

Umsetzung NFA erfordert Anpassungen von Gesetzen
Aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss das kantonale Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung sowie die Subventionstatbestände im Wald- und Landwirtschaftsgesetz geändert werden. Diese Gesetzesänderungen ermöglichen es dem Regierungsrat, mit dem Bund Programmvereinbarungen abzuschliessen. Die UMBAWIKO stimmte den Gesetzesanpassungen einstimmig zu.