Schweinezucht Stüdi, Deitingen - Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons nicht ein
Solothurn, 18. Oktober 2007 – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Solothurn i.S. Schweinezucht Stüdi in Deitingen nicht eingetreten. Damit ist rechtsgültig entschieden, dass Daniel Stüdi die Schweinezucht am heutigen Standort aufgeben muss.
Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 4. Oktober 2007 mangels Legitimation auf die Beschwerde des Kantons Solothurn gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 5. Januar 2007 i.S. Schweinestall Stüdi, Deitingen, nicht eingetreten, weil der Kanton von diesem Urteil nicht direkt betroffen sei. Damit ist rechtsgültig entschieden, dass Daniel Stüdi die Schweinezucht am heutigen Standort aufgeben und deren Betrieb einstellen muss.
Ob der Kanton Solothurn in Zukunft dazu verpflichtet wird, im Rahmen der Staatshaftung den ihm von Daniel Stüdi in Rechnung gestellten Betrag von Fr. 760'000.-- zu bezahlen und ob diese Forderung überhaupt rechtlich begründet ist, ist - gemäss Bundesgericht - zurzeit ungewiss. Darüber wird im Rahmen eines allfälligen Staatshaftungsverfahrens gemäss Verantwortlichkeitsgesetz durch die zuständigen Behörden zu entscheiden sein.
Das Bau- und Justizdepartement erachtet die Voraussetzungen für eine Haftung des Staates Solothurn als nicht gegeben.