April 2015

Ja, aber zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt

  • 21.04.2015

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Verkehr die vorgeschlagene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt. Diese will eine gesetzliche Grundlage für die risikoorientierte Prüfung von neuen oder umzubauenden Fahrgastschiffen schaffen und die beweissichere Atem-Alkoholprobe einführen. Er erachtet dieses Vorhaben als berechtigt, betont aber, dass unter dem Aspekt der Sicherheit die Neuregelung auch für Fahrgastschiffe gelten sollte, die der nichtgewerbsmässigen Personenbeförderung dienen.