Im Dezember 2014 reichte Ständerat Werner Luginbühl eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für ein wirksames und liberales Schweizer Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesen zu verbessern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats unterbreitet den Vorentwurf und den erläuternden Bericht dazu zur Vernehmlassung.
Folgenden vorgeschlagenen Massnahmen steht der Regierungsrat kritisch gegenüber: Regelmässige Publikation von Daten zu den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Organisationen; klarere Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde; Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Organmitglieder; steuerliche Privilegierung für Zuwendungen aus dem Nachlass sowie die Möglichkeit eines Spendenvortrags auf spätere Veranlagungsperioden; keine Verweigerung bzw. kein Entzug der Steuerbefreiung, wenn gemeinnützige Organisationen ihre strategischen Leitungsorgane angemessen Honorieren.
Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag zur Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde. Die Massnahme zur Optimierung der Stifterrechte durch eine Ausdehnung des Änderungsvorbehalts des Stifters in der Stiftungsurkunde auf Organisationsänderungen wird zur Kenntnis genommen.
Die geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Die vorgeschlagene Einführung einer steuerlichen Privilegierung für Spenden an gemeinnützige Organisationen aus dem Nachlass sowie die Möglichkeit eines Spendenvortrags auf spätere Veranlagungsperioden würden wichtige Grundsätze der Besteuerung verletzen. Dementsprechend ist eine solche Privilegierung abzulehnen. Namentlich würde durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gegen die verfassungsmässigen Prinzipien der Allgemeinheit der Besteuerung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstossen. Zudem kann ein gewisses Missbrauchspotential nicht ausgeschlossen werden.
Die vorgesehene regelmässige Publikation von Daten zu den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Organisationen durch das Bundesamt für Statistik geht zu weit. Das Steueramt des Kantons Solothurn führt schon seit Jahren ein öffentlich zugängliches Verzeichnis mit wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten juristischen Personen, die ihrem Eintrag vorgängig zugestimmt haben. Andere Kantone führen ähnliche Listen. Die Einführung einer nationalen Liste wäre kompliziert und führt zu unnötigem Mehraufwand.