April 2021

Wichtiges Abkommen für Solothurner Dienstleister mit UK

  • 27.04.2021

Nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens aufgrund des Brexits soll ein möglichst gegenseitiger weitgehender Zugang für Dienstleister in der Schweiz und in Grossbritannien und Nordirland erhalten bleiben. Dies wird künftig ein befristetes Abkommen zwischen den beiden Staaten sicherstellen, das auch für den Wirtschaftsstandort Solothurn von Bedeutung ist.

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU fand nur noch bis 31. Dezember 2020 Anwendung auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK). Damit entfiel per 1. Januar 2021 auch der gegenseitige, freie arbeitsmarktliche Zugang für natürliche kurzfristige Dienstleistungserbringer bis 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.

Mit dem befristeten Abkommen werden die kurzfristigen Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen geregelt, und es enthält Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen für kurzfristige Dienstleistungserbringer. Dadurch wird ein möglichst weitgehender Zugang für Dienstleister nach dem Wegfall des FZA erhalten bleiben.

Das Abkommen ist für den Wirtschaftsstandort Solothurn wichtig, sinnvoll und notwendig. Es werden damit die negativen Auswirkungen für die Wirtschaft aufgrund des Wegfalls des FZA zwischen der Schweiz und dem UK abgefedert.