Der eingereichte Volksauftrag fordert den Regierungsrat auf, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes von 4'200 Franken zu schaffen. Im Auftrag wird argumentiert, dass gerade in Zeiten von Corona Lohnkürzungen wegen Kurzarbeit oder Stellenverlust insbesondere die Menschen im Niedriglohnsektor besonders hart treffen. Die Lage habe sich drastisch verschärft, und viele Betroffenen können sich ein Leben in der Schweiz bald nicht mehr leisten und drohen unter die Armutsgrenze zu fallen.
Um dies zu verhindern, fordern die Vorstossinitianten die Einführung eines Mindestlohns bei einem Vollzeitpensum, respektive einen Stundenlohn von mindestens 25 Franken. Ziel soll sein, wer Vollzeit arbeitet, muss auch davon leben können.
Gelebte Sozialpartnerschaft würde in Frage gestellt
Gleich wie der Regierungsrat lehnt auch die Umwelt- Bau- und Wirtschaftskommission UMBAWIKO den Volkauftrag mehrheitlich ab. Sie folgt der Argumentation der Regierung, dass die Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohns für alle Angestellten das schweizerische Modell der gelebten Sozialpartnerschaft in Frage stellt. Damit jede Person ihre Existenz sichern kann, braucht es eine leistungsfähige Wirtschaft. Dafür müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden; also ein liberaler Arbeitsmarkt kombiniert mit starken Sozialpartnerschaften.
In vielen Branchen gibt es bereits heute Gesamtsarbeitsverträge und Mindestlöhne, die unter den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Wenn die «orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne» wiederholt missbräuchlich unterboten werden, kann der Kanton Mindestlöhne in einer Branche erlassen. Einen kantonal festgelegten Mindestlohn brauche es daher nicht.