Mit der geplanten Teilrevision des Sozialgesetzes werden die Leistungsfelder freiwilliges Engagement, Selbsthilfe, Stärkung und Befähigung von Eltern und Budget- und Schuldenberatung gesetzlich verankert. Gleichzeitig sollen in allen genannten Bereichen die Finanzierung gesichert und die Kompetenzen zwischen Kanton und Einwohnergemeinden geregelt werden. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat die entsprechende Teilrevision des Sozialgesetzes mit grosser Mehrheit zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Im Weiteren hat die SOGEKO einen Auftrag der SVP für nicht erheblich erklärt. Dieser verlangt, dass die Aktionärsrechte bei der soH vom Regierungsrat zum Kantonsrat verschoben werden. Mit der Nichterheblicherklärung folgte die SOGEKO der Empfehlung des Regierungsrates.