Februar 2022

Gemeinsame Steuerrechnung von Kanton und Gemeinden

  • 22.02.2022

Der Regierungsrat ebnet den Weg für den Einheitsbezug im Kanton Solothurn: Ab 2024 soll es nur noch eine Steuerrechnung für die direkten Steuern von Kanton und Gemeinden geben. Die Gemeinden entscheiden selber, ob sie von dieser administrativen Erleichterung profitieren wollen, die Umsetzung ist freiwillig.

Hintergrund: Das kantonale Steueramt fordert mit dem Vorbezug jeweils im ersten Quartal des Jahres die am 31. Juli fällig werdenden Einkommens- und Vermögenssteuern des laufenden Jahres ein. Auf der Steuerrechnung des Kantons befinden sich jedoch nur die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. die Gewinn- und Kapitalsteuern bei den juristischen Personen. Die Einwohner- und Kirchgemeinden sind für den Bezug der Gemeinde- und Kirchensteuern zuständig und verschicken ihre eigenen Steuerrechnungen, die sich jeweils auf die Veranlagung des Kantons abstützen. Folglich erhalten die Haushalte und Unternehmungen im Kanton Solothurn von verschiedenen Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten mehrere Steuerrechnungen.

Freiwilliges Angebot für weniger Administration

Mit dem «Freiwilligen Einheitsbezug» besteht für die Einwohner- und Kirchgemeinden neu die Möglichkeit, den Bezug für ihre Steuern dem kantonalen Steueramt zu übergeben. Die steuerpflichtigen Personen werden dadurch nur noch eine Rechnung erhalten, zudem ist nur noch eine Inkassostelle für sie zuständig. Nebst den Gemeindesteuern kann das kantonale Steueramt auch die Feuerwehrersatzabgabe für die Einwohnergemeinden einfordern.

Der «Freiwillige Einheitsbezug» stellt ein Angebot des Kantons an die Einwohner- und Kirchgemeinden dar. Das heisst, es ist den Gemeinden freigestellt, ob sie weiterhin den Steuerbezug selber vornehmen oder diesen an den Kanton übertragen wollen. Auch zeitlich macht der Kanton keine Vorgaben. Die Einwohner- und Kirchgemeinden können zu einem beliebigen Zeitpunkt, jeweils ab Beginn eines neuen Steuerjahres, den Einheitsbezug umsetzen, erstmals ist dies ab dem 1. Januar 2024 möglich.

Kosten durch Fallpauschale gedeckt

Der «Freiwillige Einheitsbezug» umfasst den ganzen Inkassoprozess, von der Rechnungsstellung über allfällige Betreibungsverfahren bis hin zur Bewirtschaftung von Verlustscheinen. Darin enthalten sind auch Vereinbarungen mit steuerpflichtigen Personen über Zahlungserleichterungen wie z.B. abgestimmte Ratenzahlungen. Die Leistungen des kantonalen Steueramtes werden mit einer kostendeckenden Fallpauschale abgegolten. Diese ist Teil einer Leistungsvereinbarung mit der betreffenden Gemeinde und wird vom Regierungsrat mit einer Verordnung festgesetzt. Die Fallpauschale wird pro Steuerfall in Rechnung gestellt und voraussichtlich für die Einwohnergemeinden 10 Franken und für die Kirchgemeinden 3 Franken betragen. Zur Deckung der Kosten der technischen Anpassungen beim kantonalen Steueramt wird den Einwohner- und Kirchgemeinden eine einmalige Aufschaltpauschale in Rechnung gestellt.

Gestartet wird mit einem Pilotprojekt

Das kantonale Steueramt startet die Umsetzung mit einem Pilotprojekt per 1. Januar 2024. Interessierte Einwohner- und Kirchgemeinden entscheiden sich bis Ende 2022, ob sie im Pilotprojekt mit dabei sein wollen. Nach Abschluss des Pilotprojekts werden die gemachten Erfahrungen analysiert und allenfalls Anpassungen vorgenommen. Mit dem «Freiwilligen Einheitsbezug» wird der vom Kantonsrat im März 2021 erheblich erklärten Auftrag «Bürokratieabbau – Weniger Steuerrechnungen» von Matthias Borner (SVP, Olten) umgesetzt.