Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) hat sich mit dem Massnahmenplan 2024 befasst und stimmt den Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrats im Grundsatz grossmehrheitlich zu. Sie beantragt aber eine Teilrückweisung an den Regierungsrat, mit dem Auftrag, die Berichterstattung zum Bereich des Departements des Innern zu überarbeiten.
Es sollen zusätzliche Sparmassnahmen im Bereich des Departements des Innern im Umfang von drei Millionen Franken geprüft werden. Im Rahmen der Prüfung können neue Massnahmen sowohl im Kompetenzbereich des Kantonsrats wie auch des Regierungsrates aufgenommen werden. Eine Teilrückweisung respektive Überarbeitung und Ergänzung der Berichterstattung an den Kantonsrat entbindet den Regierungsrat aber nicht davon, die in Botschaft und Entwurf vom 22. Oktober 2024 ausgewiesenen Massnahmen umgehend umzusetzen.