Medienmitteilung

Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen soll bestehen bleiben

  • 10.11.2025

Der Regierungsrat spricht sich für eine befristete Weiterführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen in der Höhe von 3,8 Prozent bis 2035 aus. Einer der Gründe ist der starke Schweizer Franken. Ein anderer ist die unsichere geopolitische Situation.

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen soll nach Meinung des Regierungsrates befristet bis 2035 weitergeführt werden – für allgemeine Güter und Dienstleistungen gilt ansonsten ein Normalsatz von 8,1 Prozent. 

Die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigung in der Tourismusbranche haben sich zwar seit der Corona-Pandemie positiv entwickelt, aber der starke Franken, geopolitische Spannungen und volatile Märkte belasten den Schweizer Tourismus und die Beherbergungsbranche wieder zunehmend.

Währungsschwankungen lassen sich kaum ausgleichen

Anders als bei klassischen Exportsektoren können Dienstleistungen nicht ins Ausland verlagert oder Vorsteuern abgezogen werden. Ein grosser Teil der Vorleistungen wird in Schweizer Franken bezahlt. Dadurch lassen sich Währungsschwankungen kaum ausgleichen. Gleichzeitig ist die Hotellerie stark personalabhängig – bei einem stärkeren Franken kann sie ihre Kosten daher nur sehr eingeschränkt reduzieren.