Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen soll nach Meinung des Regierungsrates befristet bis 2035 weitergeführt werden – für allgemeine Güter und Dienstleistungen gilt ansonsten ein Normalsatz von 8,1 Prozent.
Die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigung in der Tourismusbranche haben sich zwar seit der Corona-Pandemie positiv entwickelt, aber der starke Franken, geopolitische Spannungen und volatile Märkte belasten den Schweizer Tourismus und die Beherbergungsbranche wieder zunehmend.
Währungsschwankungen lassen sich kaum ausgleichen
Anders als bei klassischen Exportsektoren können Dienstleistungen nicht ins Ausland verlagert oder Vorsteuern abgezogen werden. Ein grosser Teil der Vorleistungen wird in Schweizer Franken bezahlt. Dadurch lassen sich Währungsschwankungen kaum ausgleichen. Gleichzeitig ist die Hotellerie stark personalabhängig – bei einem stärkeren Franken kann sie ihre Kosten daher nur sehr eingeschränkt reduzieren.