Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) soll die Digitalisierung des Betreibungswesens vorangetrieben werden. Es sind gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit neu auch rein elektronische Verlustscheine ausgestellt und verwendet werden können. Ebenso sollen die Voraussetzungen zur Durchführung von Online-Versteigerungen beweglicher Vermögensgegenstände vereinfacht werden. Bei den Betreibungsauskünften soll zudem eine Präzisierung deren Aussagekraft erhöhen: Diese müssen neu auch die Angabe enthalten, ob und in welchem Zeitraum eine Person, über welche eine Auskunft verlangt wird, im Einwohnerregister des betreffenden Betreibungskreises erfasst war. Der Regierungsrat begrüsst die angestrebten Anpassungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Medienmitteilung
Weitere Digitalisierung im Betreibungswesen findet Zuspruch
- 27.09.2022