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Covid-19: keine verschärften kantonalen Massnahmen

  • 16.04.2021

Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen dritten Öffnungsschritt beschlossen. Der Regierungsrat nimmt den Entscheid des Bundesrats zur Kenntnis und sieht von verschärften kantonalen Regelungen ab. Er hat zudem das kantonale Verbot für Erotik- und Sexbetriebe aufgehoben und die übrigen kantonalen Massnahmen bis am 31. Juli 2021 verlängert.

Der Bundesrat hat am 14. April einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Er erachtet das Risiko einer weiteren Öffnung trotz der weiterhin fragilen epidemiologischen Lage als vertretbar. Es handelt sich insbesondere um folgende Öffnungs- und weiteren Lockerungsschritte:

  • Öffnung von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben, einschliesslich Take-awaybetrieben, die im Aussenbereich Sitzplätze für die Konsumation der Speisen und Getränke anbieten,
  • Öffnung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport,
  • Wiederzulassung von Veranstaltungen mit Publikum mit maximal 50 Besuchenden in Innenbereichen und maximal 100 Besuchenden in Aussenbereichen,
  • Wiederzulassung von anderen Veranstaltungen mit bis zu 15 Teilnehmenden,
  • Wiederzulassung von sportlichen und kulturellen Aktivitäten (inkl. sportliche Wettkämpfe) von Erwachsenen im Amateurbereich in Innenräumen,
  • Wiederzulassung des Präsenzunterrichts an Hochschulen und im Bereich der Erwachsenenbildung mit maximal 50 Personen,
  • Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne.
  • Möglichkeit von sozialmedizinischen Institutionen (z.B. Pflegeheime), die Maskenpflicht für bereits geimpfte sowie von einer Covid-19-Infektion genesene Bewohnerinnen und Bewohner aufzuheben.

Eine schrittweise Öffnung wird seitens des Regierungsrats grundsätzlich begrüsst. Das Ausmass und das Tempo der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen bergen allerdings ein nicht unerhebliches Risiko, dass die Fallzahlen wieder ansteigen werden. Aktuell soll auf kantonale Sonderregelungen verzichtet werden, die zusätzliche Einschränkungen mit sich bringen oder Öffnungsschritte beinhalten, die weniger weit gehen. Die epidemiologische Lage wird jedoch laufend beobachtet und überprüft. Gleichzeitig werden in den nächsten Wochen das Testen und Impfen stark ausgebaut.

Die kantonalen Regelungen sollen folgendermassen angepasst werden:

  • Erhebung der Kontaktdaten von allen Gästen in Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie bei Veranstaltungen, wobei die Erhebung der Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern anwesend sind, ausgenommen ist (Diese Regelung gilt nicht für Takeawaybetriebe und Lieferdienste für Mahlzeiten, Betriebskantinen sowie Mensen und Tagesstrukturangebote der obligatorischen Schulen),
  • Aufhebung der kantonalen Regelung, wonach Erotik- und Sexbetriebe für das Publikum geschlossen sind (Zulässigkeit richtet sich künftig ausschliesslich nach dem Bundesrecht),
  • Aufhebung der kantonalen Bestimmungen zu den Veranstaltungen, Verlängerung der verbleibenden Massnahmen bis am 31. Juli 2021.