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  1. Die Lärmschutzwand Neuendorf Nord mit einer Höhe von 4 m flankiert die Nationalstrasse auf Seite der Fahrbahn Richtung Bern bei der Verzweigung Härkingen von der A2 auf die A1 bis km 50.380 (Überführu
  2. Die Lärmschutzwand Neuendorf Süd flankiert die Nationalstrasse auf Seite der Fahrbahn Richtung Zürich ab km 48.955 bis km 50.000. Die gesamte Länge der Lärmschutzwand beträgt rund 1'040 m. Den Lärmsch
  3. Die Länge der Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4.5 m beträgt rund 800 m. Zur Massnahmen V1.3a gehört ebenfalls eine Erhöhung der im Ausführungsprojekt enthaltenen Lärmschutzwand im Osten. Den Lärmsch
  4. Die Einhausung bildet ein Überdeckungsbauwerk auf einer Länge von 500 m südöstlich von Oensingen. Die Tunnelröhren weisen ein konstantes Normalprofil in Form eines zweiröhrigen Rechteckquerschnittes a
  5. Die Untertunnelung Kestenholz / Niederbuchsiten besteht aus einem 500 m langen Tagbautunnel, der nordwestlich von Niederbuchsiten zu liegen kommt. Dabei wird die Wildtierüberführung Oberbuchsiten am w
  6. Downloads N01 Luterbach-Haerkingen: Projektergänzungen im Raum Gäu, Factsheet Untertunnelung Kestenholz-Niederbuchsiten (pdf, 1.53 MB) N01 Luterbach-Haerkingen: Projektergänzungen im Raum Gäu, Technis
  7. Aufgrund der Nachteile, welche mit einem nicht erprobten Belag verbunden sind und der alleinigen Zuständigkeit des Bundes betreffend Signalisation der Höchstgeschwindigkeit, fällt die Kombination dies
  8. Eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse ist alleine Sache der Bundesbehörden. Sie gilt nicht als Anlage nach § 6 NSG (SR 725.11) und kann deshalb nicht Gegenstand dieser Vo
  9. Der Einbau eines neuartigen Belagstyps ist zwar mit zu vernachlässigenden Mehrkosten verbunden, er ist jedoch auf derart belasteten Strassenabschnitten wie der Autobahn zwischen Luterbach und Härkinge