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  1. Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
  2. Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
  3. Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
  4. Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab
  5. Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR); Kommunale Wahlen: Zweiter Wahlgang und Ersatzmitglieder RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 13. November 2018 25. Januar 2019 Staa
  6. Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) und Änderung des Gebührentarifs (GT) RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 14. November 2017 28. Februar 2018 Departement des Innern Rechtsdiens
  7. Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 28. November 2016 22. Februar 2017 Departement
  8. Urteilsdatenbank der Gerichte Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Urteilsdatenbank der solothurnischen Gerichte. Diese enthält: Die Urteile des Obergerichts (inkl. des Verwaltungs- und des Ver
  9. Erlaubt der sachsystematisch aufgebaute Registraturplan keinen direkten Zugriff auf die Dossiers oder Aktenstücke in der Ablage, müssen auf der Grundlage dieses Plans als zusätzliche Findmittel Person
  10. Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze (GUB) RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 7. Dezember 2015 31. März 2016 Bau- und Justizdepartement Rechtsdienst Rötihof, Werkhofstrasse