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Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
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Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
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Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
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Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab
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Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR); Kommunale Wahlen: Zweiter Wahlgang und Ersatzmitglieder RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 13. November 2018 25. Januar 2019 Staa
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Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) und Änderung des Gebührentarifs (GT) RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 14. November 2017 28. Februar 2018 Departement des Innern Rechtsdiens
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Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 28. November 2016 22. Februar 2017 Departement
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Urteilsdatenbank der Gerichte Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Urteilsdatenbank der solothurnischen Gerichte. Diese enthält: Die Urteile des Obergerichts (inkl. des Verwaltungs- und des Ver
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Erlaubt der sachsystematisch aufgebaute Registraturplan keinen direkten Zugriff auf die Dossiers oder Aktenstücke in der Ablage, müssen auf der Grundlage dieses Plans als zusätzliche Findmittel Person
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Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze (GUB) RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 7. Dezember 2015 31. März 2016 Bau- und Justizdepartement Rechtsdienst Rötihof, Werkhofstrasse