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  1. Anmeldung für den Bezug von Familienzulagen (Kinder- bzw. Ausbildungszulagen) Der Anspruch auf Familienzulagen wird von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) geprüft und entschieden. Detail
  2. Finanzielle Beiträge an die familienergänzende Betreuung von Kindern der Staatsangestellten Als fortschrittlicher Arbeitgeber unterstützt der Kanton Solothurn beiden Elternteilen das Verbleiben im Arb
  3. Der Kanton Solothurn bietet seinen Angestellten 13 Monatslöhne, diverse Zulagen, Spesen, Entschädigungen, Dienstaltersgeschenke, bezahlte Weiterbildungen, Familienzulagen, Beiträge für Familienergänze
  4. Finanzaufsicht Die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Ihre Aufgaben und die Stellung sind im Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G, B
  5. Case Management (Fallbegleitung) beinhaltet die vereinten Anstrengungen verschiedenster Ansprechgruppen (Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Ärzte, Versicherungen, Familie usw.) und verfolgt das Ziel die ges
  6. Grundsätzliches zum Krankentaggeld Der Kanton Solothurn verfügt seit dem 1. Januar 2014 über eine Krankentaggeldversicherung. Alle Angestellten in der Verwaltung, den kantonalen Schulen, den Instituti
  7. Seit dem 1. Januar 2014 werden die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Kantons Solothurn gegen die Folgen von Krankheit kollektiv versichert. Diese Absicherung ist mit der Lohnfortzahlung koordiniert. Was
  8. Der Umgang mit Absenzen ist für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Der Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen betrifft nicht nur die Erkrankten selber, sondern immer auch die Teammitglieder u
  9. Chefin Finanzkontrolle Rudolf von Rohr Gabrielle Tel. 032 627 21 01 E-Mail Revisor / Stellvertretender Chef Stipic Mate Tel. 032 627 21 06 E-Mail Revisor Dahinden Urs Tel. 032 627 21 25 E-Mail Revisor
  10. Auflösung des Anstellungsverhältnisses Arbeitnehmende können das Anstellungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Kündigungsgründen kündigen. Der Arbeitgeber darf d