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Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
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Damit wir Meldungen auf Verdacht von Schwarzarbeit effizient prüfen können, benötigen wir möglichst vollständige Angaben: Name und Adresse des Arbeitnehmers Name und Adresse des Arbeitgebers Auslöser
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Bewilligungspflicht ab 2014 Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten vom 17. Dezember 2010 (RiskG; SR 935.91 ) regelt das Bergführer- und Skilehrerwesen sowie
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Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Die Jugendarbeitsschutzverordung regelt den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der physischen und p
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geboren 1970, verheiratet, 2 Kinder, wohnhaft in Solothurn Ausbildung/Beruf Matura Kantonsschule Solothurn Sekundarlehramt phil. I Universität Bern 1994 - 1997 Sekundarlehrerin 1997 - 2001 Redaktorin
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Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (KKG; SR 221.214.1) Dieses Gesetz gilt nicht für: Kreditverträge oder Kreditversprechen, die direkt oder indirekt grundpfandgesichert sind; Kreditv
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Stress ist eine der grössten Belastungen in der heutigen Arbeitswelt. Zu den psychosozialen Risiken zählen neben Stress auch Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Burnout und Gewalt. F
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Gemäss Arbeitsgesetz ArG Art. 20a Abs. 1 ist der Bundesfeiertag (1. August) ein dem Sonntag gleichgestellter bezahlter Feiertag (eidgenössischer Feiertag). Die Kantone können höchstens acht weitere Fe
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Sichere und gesunde Arbeitsplätze verhindern Unfälle sowie Krankheiten und fördern die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden. Das Arbeitsinspektorat berät, unterstützt und kontrolliert die Betriebe b
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Ziele der Preisbekanntgabeverordnung Preisklarheit Vergleichbarkeit der Preise sowie Die Verhinderung irreführender Preisangaben Die Preisbekanntgabeverordnung gilt für: das Angebot von Waren zum Kauf