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Ja, mit einer Besuchsbewilligung der Staatsanwaltschaft. Ein Besuch darf aber den Untersuchungszweck nicht gefährden und ist nur im Rahmen der Anstaltsordnung und nur in Absprache mit der Gefängnisver
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Grundsätzlich nein. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatsanwaltschaft
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Grundsätzlich nein. Angaben zum Inhalt des Verfahrens kann bzw. darf Ihnen nur die beschuldigte Person selber machen. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatsanwaltschaft
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Grundsätzlich nicht. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatsanwaltschaft
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Grundsätzlich nein, da das Untersuchungsverfahren geheim ist. Ist der Zeuge/die Zeugin aber zugleich Opfer, d.h. in der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt w
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Ja, Aufwendungen wie Zugbillette etc. werden ersetzt. Eine Entschädigung für Arbeitsausfall kann aber nur geltend machen, wer selbständig erwerbend ist. Wenn Sie angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber d
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Ja. Der geschädigten Person wird auf ihr Begehren Akteneinsicht gewährt, sofern nicht der Untersuchungszweck oder Geheimhaltungsinteressen dagegen stehen. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinde
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Grundsätzlich steht es Geschädigten frei, auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Falls es die Interessen und die persönlichen Verhältnisse von Geschädigten erfordern, kann die
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Nein. Bei Antragsdelikten können die Verfahrenskosten jedoch der antragstellenden Person auferlegt werden, wenn diese mutwillig oder grob fahrlässig die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen D
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Es besteht keine allgemeine Anzeigepflicht. Die Polizei, die Strafgerichte, das Haftgericht und die Staatsanwaltschaft müssen aber alle Straftaten anzeigen, die ihnen in ihrer dienstlichen Stellung be