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  3. Nacht- und Sonntagsarbeit Das Arbeitsgesetz beschränkt die zulässige Arbeitszeit und legt Ruhezeiten fest, die zwischen den Arbeitstagen eingehalten werden müssen. Es schützt damit die Arbeitnehmerinn
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  8. Bewilligungspflicht ab 2014 Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten vom 17. Dezember 2010 (RiskG; SR 935.91 ) regelt das Bergführer- und Skilehrerwesen sowie
  9. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Die Jugendarbeitsschutzverordung regelt den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der physischen und p
  10. Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (KKG; SR 221.214.1) Dieses Gesetz gilt nicht für: Kreditverträge oder Kreditversprechen, die direkt oder indirekt grundpfandgesichert sind; Kreditv