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  1. Der Veterinärdienst kann nur die Einhaltung der in der Tierschutzgesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen überprüfen. Er klärt den gemeldeten Sachverhalt ab, führt nötigenfalls Kontrollen durch
  2. Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder sowie Zollorgane sind verpflichtet, Vorfälle dem Veterinärdienst zu melden, bei denen
  3. In Zukunft muss in Folge des Klimawandels u.a. mit steigenden Temperaturen und häufigen und langen Trockenperioden im Sommer gerechnet werden. Dies erfordert regional angepasste Strategien für die Lan
  4. Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden. Wenn Sie einen Hund kaufen, müssen Sie sicherstellen, das
  5. In unserer modernen Gesellschaft ist eine gute Hundehaltung mit vielen Herausforderungen verbunden. So birgt der begegnungsreiche Alltag in Stadt, Land und Wald für Hund und Halter auch viel Konfliktp
  6. Von Mitte November bis Mitte Februar befinden sich in unseren Regionen die Pflanzen in der Regel in der Vegetationsruhe. Sie können in dieser Zeit nur in stark reduziertem Mass Stickstoff aufnehmen. Z
  7. Aktuell werden die Rechnungen für die Beiträge an die Tierseuchenkasse versendet. Die Tierseuchenkasse unterstützt das Ziel mit Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseu­chen die Gesundheit der Tiere, abe
  8. Eine starke Parzellierung von landwirtschaftlichen Flächen ist oft mit höherem Aufwand bei der Bewirtschaftung verbunden. Um eine rationellere Nutzung zu ermöglichen, kann der Kanton Tauschgeschäfte m
  9. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Amt für Landwirtschaft Merkblatt BLW - Informationen und Flächenaufruf In-Situ-Beitrag (pdf, 3.51 MB) Informationen In-Situ-Erhaltung bei Futterpflanzen (pdf,