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  1. Individuelle Kursgesuche Das Spektrum an Bildungsmassnahmen ist dermassen breit, dass nicht jeder Kurs im Kollektivbereich abgedeckt werden kann. Deshalb besteht die Möglichkeit, durch den Besuch eine
  2. Schausteller und Zirkusbetreiber sind natürliche und juristische Personen, die gewerbsmässig und an häufig wechselnden Standorten das Publikum unterhalten, indem sie ihm Anlagen zur Verfügung stellen
  3. Reisende unterstehen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 (RG; SR 943.1) und der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden vom 04. September
  4. Die Öffnungszeiten für Geschäfte wird in § 5 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vom 08. März 2015 (WAG; BGS 940.11) für das ganze Kantonsgebiet einheitlich geregelt: Geschäfte dürfen von 5 Uhr bis 18.
  5. Gastwirtschaftliche Tätigkeit Gemäss Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes vom 08. März 2015 (WAG; BGS 940.11) ist für die Füh­rung eines Gastwirtschaftsbetriebes (Bistro, Kebab, Take-away, Imbiss, Café, K
  6. Wir haben die Aufsicht über Geschäftsöffnungszeiten, Reisendengewerbe sowie die gastwirtschaftliche Tätigkeit, den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, die Ausübung der Sexarbeit sowie die Vermittlun
  7. Die öffentliche Stellenvermittlung im Dienste von ArbeitgeberInnen und Stellensuchenden. Die gute Alternative. Unsere PersonalberaterInnen sind SpezialistInnen, deren Ziel es ist, schnelle und bestmög
  8. Das Wichtigste in Kürze Ausländische Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr a
  9. Die richtigen Aktivitäten zu Beginn der Arbeitslosigkeit helfen für eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Stellensuchenden stehen ihrer Qualifikation entsprechende Erstmassnahmen zur Verfügung
  10. Rechtsgrundlagen IVöB (pdf, 274 KB) Submissionsgesetz (pdf, 618 KB) Submissionsverordnung (pdf, 644 KB) Dienstleistungen nach GPA (pdf, 791 KB) Bauleistungen nach GPA (pdf, 798 KB) Musterbotschaft INÖ