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Urteil vom 5. Dezember 2019 betreffend Def. Perimeterbeitrag Deckbelag (pdf, 122 KB) Urteil vom 12. November 2019 betreffend Anschlussgebühren (pdf, 124 KB) Urteil vom 12. November 2019 betreffend Ers
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Recht am eigenen Bild Broschüre mit Informationen zum Thema Recht am eigenen Bild Das eigene Bild: Alles, was Recht ist (pdf, 147 KB) Zu nackt fürs Internet Flyer zum Umgang mit Fotos im Internet von
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Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb
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Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirkung des Ausschlagungsbefugnis finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 571. Das Ausschlagungsformular finden Sie hier. Seitenleiste Sie befinden sich gerade
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Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden. Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrau
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Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
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Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
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Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
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Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab
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Alle hier nicht veröffentlichten Weisungen und Kreisschreiben wurden am 25.06.2012 aufgehoben. 6.12.2023 Kreisschreiben zur Handhabung der unentgeltlichen Rechtspflege und der amtlichen Verteidigung (