Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 81 bis 90 von 121.
  1. Urteil vom 5. Dezember 2019 betreffend Def. Perimeterbeitrag Deckbelag (pdf, 122 KB) Urteil vom 12. November 2019 betreffend Anschlussgebühren (pdf, 124 KB) Urteil vom 12. November 2019 betreffend Ers
  2. Recht am eigenen Bild Broschüre mit Informationen zum Thema Recht am eigenen Bild Das eigene Bild: Alles, was Recht ist (pdf, 147 KB) Zu nackt fürs Internet Flyer zum Umgang mit Fotos im Internet von
  3. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb
  4. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirkung des Ausschlagungsbefugnis finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 571. Das Ausschlagungsformular finden Sie hier. Seitenleiste Sie befinden sich gerade
  5. Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden. Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrau
  6. Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
  7. Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung
  8. Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erben eine Besc
  9. Die Gemeinde ist nach einem Todesfall Ansprechstelle für die ersten Schritte. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Unterlagen von der Gemeinde an das Erbschaftsamt weitergeleitet. Innert 30 Tagen ab
  10. Alle hier nicht veröffentlichten Weisungen und Kreisschreiben wurden am 25.06.2012 aufgehoben. 6.12.2023 Kreisschreiben zur Handhabung der unentgeltlichen Rechtspflege und der amtlichen Verteidigung (