Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 102.
  1. Der News-Eintrag ist nicht verfügbar. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatskanzlei
  2. 10.12.2014 Tötungsdelikt Büsserach: Abschluss der Untersuchung (pdf, 72 KB) 01.12.2014 Tod eines Insassen im Untersuchungsgefängnis Olten: Abschluss der Untersuchung (pdf, 70 KB) 11.11.2014 Bezug von
  3. 09.03.2015 Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2014 (pdf, 77 KB) 02.10.2015 Tote Frau in Aare bei Niedergösgen: Strafuntersuchung eingestellt (pdf, 73 KB) 10.06.2015 Nuglar-St. Pantal
  4. Grundsätzlich besteht eine allgemeine Zeugnispflicht. Personen, die zur beschuldigten Person in einer nahen Beziehung stehen, beispielsweise Verwandte, Verschwägerte, Ehegatten, Lebenspartner/innen, S
  5. Ja, jederzeit. Die Briefe unterstehen jedoch der Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft. Insbesondere darf sich der Inhalt der Schreiben nicht auf den Gegenstand der Untersuchung etc. beziehen. Die Ad
  6. Ja, mit einer Besuchsbewilligung der Staatsanwaltschaft. Ein Besuch darf aber den Untersuchungszweck nicht gefährden und ist nur im Rahmen der Anstaltsordnung und nur in Absprache mit der Gefängnisver
  7. Grundsätzlich nein. Angaben zum Inhalt des Verfahrens kann bzw. darf Ihnen nur die beschuldigte Person selber machen. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatsanwaltschaft
  8. Grundsätzlich nein, da das Untersuchungsverfahren geheim ist. Ist der Zeuge/die Zeugin aber zugleich Opfer, d.h. in der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt w