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  6. 10.12.2014 Tötungsdelikt Büsserach: Abschluss der Untersuchung (pdf, 72 KB) 01.12.2014 Tod eines Insassen im Untersuchungsgefängnis Olten: Abschluss der Untersuchung (pdf, 70 KB) 11.11.2014 Bezug von
  7. 09.03.2015 Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2014 (pdf, 77 KB) 02.10.2015 Tote Frau in Aare bei Niedergösgen: Strafuntersuchung eingestellt (pdf, 73 KB) 10.06.2015 Nuglar-St. Pantal
  8. Grundsätzlich besteht eine allgemeine Zeugnispflicht. Personen, die zur beschuldigten Person in einer nahen Beziehung stehen, beispielsweise Verwandte, Verschwägerte, Ehegatten, Lebenspartner/innen, S
  9. Ja, jederzeit. Die Briefe unterstehen jedoch der Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft. Insbesondere darf sich der Inhalt der Schreiben nicht auf den Gegenstand der Untersuchung etc. beziehen. Die Ad
  10. Ja, mit einer Besuchsbewilligung der Staatsanwaltschaft. Ein Besuch darf aber den Untersuchungszweck nicht gefährden und ist nur im Rahmen der Anstaltsordnung und nur in Absprache mit der Gefängnisver