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  4. Art. 28, Abs. 1 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass Behörden und bestimmte Institutionen der Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen, gewähr
  5. Amtsgerichtspräsident/-innen Schibli Claude lic.iur., Rechtsanwalt und Notar Geschäftsleiter Walter Valentin MLaw, Rechtsanwalt Rickli Ronny lic.iur., Rechtsanwalt Begovic Adnan MLaw, Rechtsanwalt Amt
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  7. Weisungen zur Handhabung der unentgeltlichen Rechtspflege in der kantonalen Verwaltung (Hinweis: Das entsprechende Gesuch ist stets bei derjenigen Behörde einzureichen, welche für das jeweilige Verfah
  8. Grundbuchamt Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet: Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen) Hypothekargeschäfte Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge Dienstbark
  9. Das Grundbuchamt ist seit dem 01.01.2023 verpflichtet, nebst den Personalien auch die AHV-Nummer anhand von amtlichen Dokumenten zu überprüfen. Bitte legen Sie deshalb den Anmeldungsbelegen und üblich
  10. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv