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  1. von SO- Kontrollschilder Sind die Kontrollschilder unleserlich oder benötigen Sie ein anderes Schildformat? Kontrollschilder müssen aufgrund der gültigen Bestimmungen gut sichtbar am Fahrzeug angebrac
  2. Einen Halterwechsel können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen. Die Kontrollschilder dürfen nicht... ...auf einen neuen Halter übertragen werden, ausgenommen: Auf den Eh
  3. Zweiphasenausbildung Sie haben die praktische Führerprüfung bestanden und den Führerausweis auf Probe erhalten. Die Weiterausbildung (WAB-Kurs) dauert seit dem 1. Januar 2020 nur noch einen Tag und mu
  4. Halterabfrage mit SMS Eine SMS mit Kontrollschild-Kürzel / Abstand / Kontrollschild an 939 senden (z.B. SO 1234). Als Antwort erhalten Sie die Halteradresse der eingetippten Autonummer als SMS zurück.
  5. Eine Neueinlösung oder einen Kantonswechsel können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen. Bitte beachten Sie, dass vor der Immatrikulation Ihres Fahrzeuges, Sie sich bei d
  6. Ein Schildereinzug droht bei einem Nichterscheinen an der periodischen Fahrzeugprüfung oder wenn ein Zahlungsverzug vorliegt. Folgende Situationen können zum Einzug der Kontrollschilder Ihres Fahrzeug
  7. Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 75-Jährige Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber alle zwei Jahre. Die Untersuchung muss unter der V
  8. Das sichere Führen eines Motorfahrzeugs setzt – neben der Erfüllung anderer Anforderungen – auch die Gesundheit der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers voraus. Verkehrsmedizinische und verkehrsp
  9. National- und Ständerat haben beschlossen, dass sich Seniorinnen und Senioren neu erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung unterziehen müsse
  10. Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen und Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen Für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychologinnen und Psychologen, die Abklärungen zur Fahreignu