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  1. Die Länge der Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4.5 m beträgt rund 800 m. Zur Massnahmen V1.3a gehört ebenfalls eine Erhöhung der im Ausführungsprojekt enthaltenen Lärmschutzwand im Osten. Den Lärmsch
  2. Die Einhausung bildet ein Überdeckungsbauwerk auf einer Länge von 500 m südöstlich von Oensingen. Die Tunnelröhren weisen ein konstantes Normalprofil in Form eines zweiröhrigen Rechteckquerschnittes a
  3. Die Untertunnelung Kestenholz / Niederbuchsiten besteht aus einem 500 m langen Tagbautunnel, der nordwestlich von Niederbuchsiten zu liegen kommt. Dabei wird die Wildtierüberführung Oberbuchsiten am w
  4. Downloads N01 Luterbach-Haerkingen: Projektergänzungen im Raum Gäu, Factsheet Untertunnelung Kestenholz-Niederbuchsiten (pdf, 1.53 MB) N01 Luterbach-Haerkingen: Projektergänzungen im Raum Gäu, Technis
  5. Aufgrund der Nachteile, welche mit einem nicht erprobten Belag verbunden sind und der alleinigen Zuständigkeit des Bundes betreffend Signalisation der Höchstgeschwindigkeit, fällt die Kombination dies
  6. Eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse ist alleine Sache der Bundesbehörden. Sie gilt nicht als Anlage nach § 6 NSG (SR 725.11) und kann deshalb nicht Gegenstand dieser Vo
  7. Der Einbau eines neuartigen Belagstyps ist zwar mit zu vernachlässigenden Mehrkosten verbunden, er ist jedoch auf derart belasteten Strassenabschnitten wie der Autobahn zwischen Luterbach und Härkinge
  8. Der Leistungsauftrag für den Öffentlichen Verkehr wird im Globalbudget ÖV über die Abgeltungen an die Transportunternehmen und die Beiträge an die Tarifverbünde festgeschrieben und vom Kantonsrat defi
  9. Totalrevision der Katasterschätzung RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben / Auskunft 6. Dezember 2021 4. März 2022 Finanzdepartement Kantonales Steueramt Rechtsdienst Werkhofstrasse 29c 4509 Solothur