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  1. Im Strassenbau werden immer Grundeigentumsrechte tangiert. Die Aufgabe des Beauftragten für Landerwerb im Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) ist es, dabei eine für alle Seiten faire Lösung zu finden. W
  2. Das Amt für Verkehr und Tiefbau sorgt mit rund 60 Lichtsignalanlagen und weiteren Betriebs- und Sicherheitsanlagen für optimalen Betrieb und Sicherheit auf dem Solothurner Kantonsstrassennetz. Die Ver
  3. Das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Solothurn ist ein Planungsinstrument, mit welchem das Verkehrsaufkommen beim motorisierten Individualverkehr (MIV) und die Anzahl Passagiere beim Öffentliche
  4. Die Kosten für den öffentlichen Verkehr betragen im Kanton Solothurn 84 Mio. Franken, welche gemeinsam vom Bund, dem Kanton und den Gemeinden getragen werden. Nach Abzug der Bundes- und Gemeindeanteil
  5. Strassen- und Verkehrsnetz des Kantons Solothurn Strassenverkehrsnetz 609 km Kunstbauten, Brücken, Tunnels, Durchlässe Stützmauern 555 Bauwerke 540 Bauwerke Linien des Öffentlichen Verkehrs total: dav
  6. Das weitverzweigte Kantonsstrassennetz stellt - in Ergänzung zu den Nationalstrassen und dem Schienennetz - die verkehrliche Erschliessung sicher. Es ist die Aufgabe des Amtes für Verkehr und Tiefbau,
  7. Öffentliches Beschaffungswesen: 1. Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019; 2. Totalrevision des Gesetzes über öffentliche Beschaf
  8. Das weitverzweigte Kantonsstrassennetz hat aktuell eine Länge von 609 Kilometer. Bestandteil der Strasseninfrastruktur sind auch rund 1000 Kunstbauten (Brücken, Unterführungen, Bachdurchlässe, Stützma
  9. Die Abteilung Kunstbauten gewährt mit periodischen Überwachungs- und Instandhaltungsarbeiten die Sicherheit der Kunstbauten und sorgt für eine möglichst lange Lebensdauer der teuren Bauwerke. Entlang
  10. Anpassungen bei der Anwaltsaufsicht: Teilrevision des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz, AnwG), des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) sowie des Gebührentar