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  1. Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
  2. Die Dienststelle Legistik und Justiz ist zuständig im Bereich Legistik, leitet Gesetzgebungsprojekte im Bereich Justiz und im öffentlichen Beschaffungsrecht, instruiert Verfahren (Begnadigungen, Staat
  3. Die Dienststelle ist zuständig für den Bereich Volksrechte (Initiativen, Referenden, Volksaufträge), für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, für die Publikation von kantonal