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  1. Kantonales Jugendgericht Jugendgerichtspräsident (RA B-W) Altermatt Stefan lic.iur., Rechtsanwalt und Notar seit 2021 (davor Stv. JGP ab 2009) Stv. Jugendgerichtspräsident (RA B-W) vakant Jugendrichte
  2. Rechtsgrundlagen IVöB (pdf, 274 KB) Submissionsgesetz (pdf, 618 KB) Submissionsverordnung (pdf, 644 KB) Dienstleistungen nach GPA (pdf, 791 KB) Bauleistungen nach GPA (pdf, 798 KB) Musterbotschaft INÖ
  3. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  4. Gesetzesinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85 – Initiative) Publikation Amtsblatt Ablauf 18-Monate-Frist: Zustandegekommen Publikation Amtsblatt 05.11.2021 05.05.2023 Ja (12.05.2023) Gesetzesinitia
  5. Das Volk hat das Recht, mit einer Initiative Begehren zu stellen auf: a) Total- oder Teilrevision der Verfassung; b) Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes; c) Erlass eines Beschlusses des Kan
  6. Bereits im zwölften Jahrhundert bildete sich in der Stadt Solothurn der erste Rat. Dieser «Alte Rat» umfasste elf Mitglieder, dem «Jungen Rat» gehörten ab dem 14. Jahrhundert 22 Mitglieder an. Zusamme
  7. Kompetenzen Das Kantonale Jugendgericht besteht nach § 17 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation ( GO ) aus dem Jugendgerichtspräsidenten (durch den Kantonsrat aus der Mitte der Amtsgerichtspräsid