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Beschreibung Information Abr.-Form. Künstler, Sportler und Referenten (QST-102) 101 100 Künstler 100 Sportler / Referenten Verwaltungsrat und Geschäftsführer (QST-112) 111 110 Vorsorgeleistungen, öffe
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Neuberechnung der Quellensteuer Jede quellensteuerpflichtige Person kann in den nachfolgend beschriebenen Sachverhalten, unabhängig von Ihrer Ansässigkeit, bis zum 31. März des auf die Fälligkeit der
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Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gilt schweizweit die Regelung «ambulant vor stationär» (vgl. Liste gemäss Art. 3c und Anhang 1a KLV unter «Links»). Der Bund fördert damit Untersuchungen
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Bei langandauernder Krankheits- oder Unfallabwesenheit oder Bezug von unbezahltem Urlaub wird der Ferienanspruch im Verhältnis zur Abwesenheitsdauer gekürzt. Zur Berechnung der Ferienkürzung stehen im