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  1. Kompetenzen Das Kantonale Jugendgericht besteht nach § 17 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation ( GO ) aus dem Jugendgerichtspräsidenten (durch den Kantonsrat aus der Mitte der Amtsgerichtspräsid
  2. Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
  3. Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
  4. Das Verfahren vor der Kantonalen Schätzungskommission (SchK) richtet sich grundsätzlich nach dem Planungs- und Baugesetz ( PBG ), der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (
  5. Das Verfahren vor dem Kantonalen Steuergericht (KSG) richtet sich grundsätzlich nach Art. 140 ff. des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ( DBG ), Art. 160 ff. des Steuergesetzes ( StG ), dem
  6. Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot
  7. Organisation und Funktion des Kantonsrats beruhen auf den einschlägigen Bestimmungen der Kantonsverfassung und insbesondere auf dem Kantonsratsgesetz sowie dem Geschäftsreglement des Kantonsrats mit d
  8. Ratsmitgliedern, die für die Betreuung von bis zu 12jährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind und dafür wegen der Teilnahme an kantonsrätlichen Sitzungen regelmässige Aus
  9. Eine besondere Spesenregelung kennt der Kantonsrat für die Transportkosten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück und für Verpflegungsauslagen. Für die Reisespesen werden Fr. 0.70 pro Kilometer ausger