Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 10.
  1. Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
  2. Die Systemadministration der Gerichte betreut die Fachapplikation JURIS für folgende Amtsstellen im Kanton Solothurn: Obergericht alle fünf Richterämter Kant. Jugendgericht Haftgericht Steuergericht S
  3. Digitaler Selbstschutz Informationen der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Meine Daten schützen Schulen Informationen der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Datenschutzlexikon Volks
  4. FAQ Meldung Datenschutzvorfall (pdf, 53 KB) Fotos auf den Webseiten von Schulen (pdf, 60 KB) Datenschutz bei Datenbearbeitungen zu nicht personenbezogenen Zwecken (pdf, 60 KB) Zugang zu Baugesuchsakte
  5. Formular Meldung Datenschutzvorfall (docx, 63 KB) Gesuch um Einsicht in die eigenen Daten (doc, 29 KB) Datenschutz-Vereinbarung für Projekte zu nicht personenbezogenen Zwecken (doc, 30 KB) Gesuch um B
  6. Einforderungen von Entschädigungen für unentgeltliche Verbeiständung und Ausfallhaftung sowie von Parteientschädigungen in der kantonalen Verwaltung Merkblatt Einforderung von Entschädigungen (pdf, 76
  7. Muster Merkblätter Merkblätter anderer Datenschutzbehörden Publikationen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
  8. Digitalisierung braucht Datenschutz, So Info 2018 (pdf, 1.13 MB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
  9. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  10. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In