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  1. Gesetzesinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85 – Initiative) Publikation Amtsblatt Ablauf 18-Monate-Frist: Zustandegekommen Publikation Amtsblatt 05.11.2021 05.05.2023 Ja (12.05.2023) Gesetzesinitia
  2. Das Volk hat das Recht, mit einer Initiative Begehren zu stellen auf: a) Total- oder Teilrevision der Verfassung; b) Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes; c) Erlass eines Beschlusses des Kan
  3. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  4. Organisation und Funktion des Kantonsrats beruhen auf den einschlägigen Bestimmungen der Kantonsverfassung und insbesondere auf dem Kantonsratsgesetz sowie dem Geschäftsreglement des Kantonsrats mit d