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  2. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  3. Damit behördliche Leistungen auch elektronisch erbracht werden können, ist es notwendig, gewisse Gesetze und Verordnungen anzupassen. Dies wurde im Rahmen des strategischen Projekts Rechtssetzung erre