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Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
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Das Verfahren vor der Kantonalen Schätzungskommission (SchK) richtet sich grundsätzlich nach dem Planungs- und Baugesetz ( PBG ), der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (
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Das Verfahren vor dem Kantonalen Steuergericht (KSG) richtet sich grundsätzlich nach Art. 140 ff. des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ( DBG ), Art. 160 ff. des Steuergesetzes ( StG ), dem
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (EG ZeugSG) KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 16.12.2015 08.01.2016 08.04.2016 Die Referendumsfrist ist am
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Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot
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Obergericht Richteramt Solothurn-Lebern Richteramt Bucheggberg-Wasseramt Richteramt Thal-Gäu Richteramt Olten-Gösgen Richteramt Dorneck-Thierstein Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
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Änderung des Mittelschulgesetzes KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 10.12.2014 09.01.2015 10.04.2015 Die Referendumsfrist ist am 10. April 2015 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1
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Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für die Mitglieder des Regierungsrates (Ruhegehaltsordnung des Regierungsrates) KR-Beschluss vom: Amtsblattpu
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Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 14.12.2011 13.01.2012 16.04.2012 Die Referendumsfrist ist am
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WoV-Revision des Parlamentsrechts KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 12.12.2012 11.01.2013 12.04.2013 Die Referendumsfrist ist am 12. April 2013 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am