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  1. Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Der GAV wurde sozialpartnerschaftlich mit den Personalverbänden ausgehandelt. Er ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat u.a. zum Ziel, fortschrittliche Arbeitsbedingungen
  2. Personalselektion - unsere Visitenkarte Mit der Personalrekrutierung steht und fällt bekanntlich die Qualität des Dienstleistungsangebotes eines jeden Unternehmens. So auch beim Kanton Solothurn, der
  3. Als zentrales Dienstleistungsamt für die gesamte Verwaltung unterstützen wir die Personalbeschaffung, Personalführung und Personalentwicklung. Wir pflegen ein für alle geltendes Besoldungssystem und s
  4. Die untenstehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung. Sind Sie im Klaren, in welche Richtung Sie Beratung in Anspruch neh
  5. Für Arbeitgebende Anmeldeformular (pdf, 91 KB) Mutationsformular (pdf, 78 KB) Abrechnungsformular (pdf, 55 KB) Anfrage SSL-Nummer / PersID Die Angaben erhalten Sie mit SSL . eQST Quellensteuer-Abrechn
  6. eQst unterstützt Sie als Arbeitgebenden beim Ausfüllen der Quellensteuerabrechnungen und ermöglicht einen elektronischen Datenaustausch zwischen Ihnen und dem Steueramt. Ausser dem erstmaligen adminis
  7. Meldung Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung Beschreibung Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung a
  8. Meldung Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung Beschreibung Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung a
  9. Provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) für juristische Personen Die direkten Staats- und Gemeindesteuern werden in der Steuerperiode provisorisch bezogen (Vorbezug). Grundlage dafür ist in der Regel
  10. Provisorische Steuerrechnung (Vorbezug) für natürliche Personen Die direkten Staats- und Gemeindesteuern werden in der Steuerperiode provisorisch bezogen (Vorbezug). Grundlage dafür ist in der Regel d