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  1. Der Hauswart ist der gute Geist im Rathaus. Er ist verantwortlich, dass das ganze Gebäude immer sauber und repräsentativ ist. Im weiteren hilft er an Kantonsratssessionen mit bei den Weibeldiensten un
  2. Die Standesweibel begleiten den Landammann und die Regierungsratsmitglieder im Ornat bei offiziellen Anlässen inner- oder ausserhalb des Kantons. Sie erledigen zudem Botendienste während den Sitzungen
  3. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie laufend ausgewählte, rechtskräftige Urteile des Steuergerichts, die nach dem 1. Januar 2017 gefällt wurden und die grundsätzlichen Entscheide des Steuergerichts
  4. Das Verfahren vor dem Kantonalen Steuergericht (KSG) richtet sich grundsätzlich nach Art. 140 ff. des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ( DBG ), Art. 160 ff. des Steuergesetzes ( StG ), dem