Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 268.-
Mittwoch, 27. März 2024, 14.00 – 16.00 Uhr 48. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 49. RG 217/2023: Anpassungen bei den Amtsgerichten; Teilrevision des Gesetzes über di
-
Stand: 27.03.2024, 16:00 Uhr Aufträge AD 025/2024, Auftrag Fraktion FDP.Die Liberalen: Einführung von Sofortmassnahmen gegen kriminelle Asylsuchende auf kantonaler Ebene Hinweis: Bei diesem Vorstoss w
-
Ziele Der fakultative Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur richtet sich an zwei- oder mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche. Der HSK-Unterricht fördert gezielt die Erstsprache, die
-
Mittwoch, 27. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 46. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 46a. Beschlussfassung über die Dringlicherklärung von Vorstössen Auftrag fraktionsüber
-
Mittwoch, 20. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 41. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 41a. Beschlussfassung über die Dringlicherklärung von Vorstössen A 025/2024, Auftrag F
-
Dienstag, 19. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 1. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 2. V 017/2024: Vereidigung von John Steggerda (SP, Trimbach) als Mitglied des Kantonsra
-
Lernmodul "mobiles Arbeiten mit SO!Workplace" SO!Workplace: Mobiles Arbeiten Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Amt für Informatik und Organisation
-
Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule. Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministrativen Belange der
-
Sessionsprogramm Sitzung Schwerpunkte 3. Sitzung 19.03.2024, 8.30-12.30h Vereidigungen neue Mitglieder RG 147/2023: Änderung PBG/KBV RG 003/2024: Anstellungsbehörde Staatsschreiber/in 4. Sitzung 20.03
-
Verfahren der Verfassungsänderung Die aktuelle Solothurner Verfassung datiert vom 8. Juni 1986. Bereits aus dem Bundesrecht ergibt sich die Vorgabe, dass die Verfassung jederzeit revidiert werden kann