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Ratsmitglieder können sich nach Sach- oder Interessengesichtspunkten über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen. In der Regel steht die Mitgliedschaft
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Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
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Für eine Vielzahl von Verfahren stehen schweizweit vereinheitlichte Formulare für Parteieingaben zur Verfügung, welche auf der Seite des Bundesamtes für Justiz heruntergeladen werden können. Seitenlei