Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 41 bis 50 von 93.
  1. Die Standesweibel begleiten den Landammann und die Regierungsratsmitglieder im Ornat bei offiziellen Anlässen inner- oder ausserhalb des Kantons. Sie erledigen zudem Botendienste während den Sitzungen
  2. Erlaubt der sachsystematisch aufgebaute Registraturplan keinen direkten Zugriff auf die Dossiers oder Aktenstücke in der Ablage, müssen auf der Grundlage dieses Plans als zusätzliche Findmittel Person
  3. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  4. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In
  5. Auftretende Probleme Ablieferung erfolgt anonym ohne Angabe der Dienststelle. Ablieferung erfolgt ohne Voranmeldung Ablieferung völlig ungeordneter Akten (Staatsarchiv als Entsorgungsort). Ablieferung
  6. Auftretende Probleme Die Verantwortlichkeit für das Amtsarchiv ist nicht klar geregelt. Folge: Alle entsorgen im Amtsarchiv alles. Das Amtsarchiv dient als Rumpelkammer für Akten, Büromaterial, Büroma
  7. In ein Dossier gehören alle amtlichen Dokumente (vgl. §4 Abs. 1 InfoDG), die direkt in Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft / Vorfall stehen und zu dessen Fortgang beitragen. Alle in einem Dossi
  8. Die Problematik sogenannter "ewiger" Dossiers / Dossiers, die über einen langen Zeitraum aktiv bleiben Die folgenden Ausführungen beziehen sich wie die oben erwähnten Regeln sowohl auf die elektronisc
  9. Das Staatsarchiv Solothurn erteilt seit der Privatisierung der Familienheraldik im Zuge von Sparmassnahmen 1995 keine Wappenauskünfte mehr. Die Sammlung der solothurnischen Familienwappen wurde überno
  10. Die oben erwähnten Regeln für die Dossierbildung gelten prinzipiell auch für elektronische Dossiers. Unter einigen Punkten wird bereits speziell darauf hingewiesen. Im Folgenden werden einige Besonder