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  1. Die Justizkommission ist sowohl Aufsichts- als auch Sachkommission. Ihr Aufsichtsbereich umfasst alle Justizorgane und die Amtschreibereien. Als Sachkommission hat sie folgenden Bereich: Begnadigungen
  2. Ratsmitglieder können sich nach Sach- oder Interessengesichtspunkten über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen. In der Regel steht die Mitgliedschaft
  3. Mindestens fünf Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden. Die Fraktionen erörtern die Ratsgeschäfte und nominieren Kandidaten für die vom Kantonsrat zu treffenden Wahlen. Die Vertretung der Fraktion
  4. Die Sozial- und Gesundheitskommission hat folgenden Sachbereich: Gemeinde- und Sozialwesen, öffentliche Fürsorge, Gesundheit, Heimwesen, Heim- und Spitalbauten. Die SOGEKO hat keine Aufsichtsfunktione
  5. Die Geschäftsprüfungskommission ist eine reine Aufsichtskommission ohne eigentliche Vorberatungsfunktion in Sachgeschäften. Ihr Bereich umfasst die gesamte Verwaltung inklusive alle anderen Träger öff
  6. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission hat folgenden Sachbereich: Umweltschutz; Natur- und Heimatschutz; Verkehr; Energie; Bau inkl. Tief- und Verwaltungsbauten; Raumplanung; Landwirtschaft; Fors
  7. Das DSFD ist die zentrale Stabsstelle des Finanzdepartementes. Es unterstützt den Departementsvorsteher in seiner Führungstätigkeit, indem es die relevanten Informationen aufbereitet und allfällige Ma
  8. Die Kantonsratsmitglieder üben ihr Mandat frei - d.h. ohne an Instruktionen gebunden zu sein - aus. Hingegen müssen alle Mitglieder des Kantonsrats ihre Verbindungen zu Unternehmungen und Interessenor
  9. Oberrheinkonferenz Die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz ist der institutionelle Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheingebiet. Ihre Aufgabe ist es, grenzübers