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  1. Die Planung des Öffentlichen Verkehrsangebots verfolgt das Ziel, ein möglichst attraktives Angebot bereitzustellen, ohne die öffentliche Hand zu stark zu belasten, und erfolgt in Abstimmung mit Bund u
  2. Kantone und Bund bestellen die Leistungen des öffentlichen Regionalverkehrs. Die Federführung liegt bei den Kantonen. Die Transportunternehmen reichen Offerten über die Abgeltungen - die nicht von Erl