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Adressat Genehmigungsanträge von Nutzungsplanungen in der Zuständigkeit des Amts für Raumplanung sind an folgende Adresse zu schicken: Amt für Raumplanung Abt. Nutzungsplanung Werkhofstrasse 59 4509 S
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Die Fachstelle Fuss- und Wanderwege ist verantwortlich für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in diesem Bereich. Das knapp 1'400 Kilometer lange Wanderwegnetz des Kantons ist
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Die Baukonferenzen werden periodisch vom Bau- und Justizdepartement (Rechtsdienst) durchgeführt. Die Referate werden in den Mitteilungsblättern "Baukonferenzen" des Bau- und Justizdepartementes veröff
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Die regionalen Raumentwicklungskonzepte (REK) zeigen auf, wie die räumliche Entwicklungen in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abgestimmt werden. Die REK basieren auf den plan
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Haben Sie Fragen, ob Sie und falls ja, wieweit Sie Informationen von den Gemeinden oder kantonalen Behörden verlangen und erhalten können? Möchten Sie sich als Gemeindebehörde oder kantonale Behörde i
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Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatskanzlei
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Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (Gebäudeversicherungsgesetz; GVG) KR-Beschluss vom: Amtsblattpublikation: Frist bis: 8.12.2021 1
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Zusammenarbeit Die Gemeindepräsidien und die Kantonsvertretungen haben sich zu einem fortführenden Austausch verständigt. Der Synthesebericht bildet dabei die Basis und den Orientierungsrahmen für die